Ich hab beim AG angefragt, ob der Schuldner die EV abgegeben hat. Das AG hat nein gesagt, ergo hab ich einen VA rausgeschickt. Gestern kommt vom GVZ ein Schreiben mit folgendem Inhalt:
Hallo? Das war doch gar nicht der Auftrag! Ich hab ihn mit der Durchführung der ZV beauftragt, nicht mit der Abnahme der EV. Wenn ein Schuldner die EV abgegeben hat - was im Übrigen vorher vom AG verneint wurde, sonst hätte ich das doch nicht gemacht - kann ich doch wohl VA beantragen oder sehe ich das falsch?... teile ich mit, das der Schuldner die EV bereits am 04.11.10 zu ... abgegeben hat. Eine erneute Abgabe ist daher gem. § 903 ZPO nicht möglich, da hierfür keine Gründe glaubhaft gemacht wurden. Einen Antrag auf Abschrift des Vermögensverzeichnisses haben Sie nicht gestellt.
Ich reg mich da gerad tierisch drüber auf, da mich der Spaß nun die 18,-- € für den GVZ und nochmals 15,-- € für die Abschrift des Vermögensverzeichnisses kostet. Ich bin echt sauer. Wieso sagt mir das AG dann, dass er nicht abgegeben hat?