Erneute ZV nach Löschung der EV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mina20
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#1

22.06.2011, 10:46

Hallo,

der Schuldner hat vor drei Jahren die EV abgegeben. Diese wurde nun gelöscht und es soll erneut vollstreckt werden...

Kann ich bei diesem neuen ZV-Auftrag auch wieder RA-Gebühren nehmen?

Danke schon mal :D
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Liesel
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#2

22.06.2011, 10:52

Warum nicht?
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Mina20
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#3

22.06.2011, 11:02

weil man bei dem ersten zv-auftrag ja auch schon genommen hat


also ja?
ReBell
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#4

22.06.2011, 11:03

Hallo Mina20,

klar können wieder Gebühren abgerechnet werden. Ist ja schließlich ein neuer Auftrag.

s. § 18 I RVG.

LG
Bells
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ReBell
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#5

22.06.2011, 11:08

Von Nichts kommt Nichts 8-P
Mina20
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#6

22.06.2011, 11:20

Danke Bells :D

LG


:thx
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