Pfändung von Pferden???

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Erdbeerschnute
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#1

05.11.2010, 14:50

Hallo,

beim unserem Mandanten stehen drei Pferde auf seinen Hof. Die Schuldnerin hat Stallmiete, Futter usw. nicht bezahlt und wir haben nun ein VU und KfB. Jetzt soll ich die Pferde versteigern lassen lt. meinem Chef? Wie gehe ich vor? Ich muss die doch zuerst pfänden, oder? und wie bekomm ich die dann versteigert? Gibts irgendwo ne Vorlage? :thx
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lucy1510
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#2

05.11.2010, 14:52

ZV mit Herausgabe Pferden beantragen bzw. wie immer am besten in solchen Fällen: Mit dem zuständigen GVZ telefonieren und genau absprechen.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
SleazZ
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#3

05.11.2010, 14:55

schau mal in diesen thread rein, viell. hilft das ;)

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=1750
Erdbeerschnute
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#4

05.11.2010, 15:04

Hallo,

die Pferde stehen beim Gläubiger im Stall. Die Schuldnerin kümmert sich überhaupt nicht mehr. Muss ich dann trotzdem ZV mit Herausgabe beantragen?
SleazZ
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#5

05.11.2010, 20:53

Also ich würde jetzt sagen, dass du die ZV mit dem Ziel der Herausgabe betreiben kannst, allerdings nicht auf Herausgabe der Pferde (weil die stehen ja schon beim Gläubiger), sondern auf Herausgabe der Besitz- bzw. Eigentumsurkunde (ähnlich wie bei einem PKW, wo man dann ZV wg. Herausgabe des Fahrzeugbriefes betreibt). Ich kann aber nicht 100% versprechen, dass das so richtig ist, klingt für mich gerade nur logisch, wenn ich so darüber nachdenke... :roll: Allerdings weiß ich jetzt nicht, ob so eine Urkunde auch vorhanden ist....
Stöffi
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#6

05.11.2010, 23:29

Ja genau. Jedes Pferd besitzt eine Eigentumsurkunde und einen Pferdepass. Wie beim Pkw :) Die Eigentumsurkunde entspricht dem Brief und der Pferdepass dann wohl dem Fahrzeugschein :) Also jedes Pferd sollte das zumindestens besitzen, wenn es sich legal in Deutschland aufhält :D.

Würde die ZV so betreiben, wie SleazZ es beschrieben hat :)
Erdbeerschnute
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#7

09.11.2010, 09:52

Es gibt aber keine Papiere für die Pferde?? Sagt zumindest die Schuldnerin. Ich werde noch verrückt. :twisted:
Stöffi
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#8

09.11.2010, 13:02

Dann sind die Pferde entweder illegal in Deutschland oder gestohlen. Wobei beide Varianten für die Schuldnerin wohl strafrechtlich gefährlich werden könnten. Vielleicht fragst du sie unter diesem Aspekt nochmal?! :D

Was sind denn das für Pferde? Gehen die auch im Sport? Oder sind das einfach nur Wald- und Wiesenpferde, die irgendwo auf einer Wiese vor sich hinfressen? Bei der letzteren Variante wird wohl eh nicht mehr als der Schlachtpreis herausspringen :( Die armen Pferde :(
humpi
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#9

09.11.2010, 13:12

Die Pferde müssen keine Papiere haben. Diese bekommen sie auch nur, wenn entsprechende Abstammungsnachweise vorhanden sind oder eine Eintragung bei einem Zucht- oder Sportverband erfolgt ist. Jedes Pferde muss allerdings einen Pferdepass haben, wenn es von seinem Heimatstall wegbewegt wird, also auch beispielsweise beim Ausreiten oder dem Transport von Ort A nach B. Es gibt in Deutschland noch sehr viele Pferde (beispielsweise Gnadenbrotpferde) für die kein Pass ausgestellt wurde, obwohl sie legal nach Deutschland gekommen oder bereits zu einem Zeitpunkt gekauft wurden, bevor der Pferdepass eingeführt wurde.
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nephele
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#10

09.11.2010, 13:13

Dann eventuell Equidenpass bzw. Impfpass herausverlangen?
Wenn es aber nur Wald- und Wiesenpferde sind, weiß ich nicht ob die nen Equidenpass haben :kopfkratz
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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