Pfändung wertvoller Tiere

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Ahurani

#1

08.08.2006, 11:27

Hallo,

hat jemand von Euch schon einmal wertvolle Tiere gepfändet? Die Möglichkeit besteht ja, wenn der Schuldner z. B. ein Rassetier hält, welches z. B. schon Preise gewonnen hat.

Ehrlich gesagt finde ich diese Art von Pfändungen unverantwortlich dem Tier gegenüber. Sei es nun Hund, Katze oder Papagei. Da aber insbesondere letztere zu Verhaltensstörungen neigen und Hunde sicherlich auch, wenn sie an ihrem Herrchen hängen, finde ich es aus tierschutzrechtlichen Gründen wirklich unverantwortlich so ein Tier zu pfänden und zu verkaufen. Was hat der Käufer dann von einem Tier was nur kläfft, schreit oder sich die Federn ausrupft, weil es unglücklich ist? GAR NICHTS! Hauptsache der Gläubiger ist glücklich.

Wisst Ihr welche Tiere gepfändet werden dürfen? Ab wann ist ein Tier wertvoll im Sinne des Gesetzes und der Zwangsvollstreckung? Gibt es hierüber eine Auflistung?

Ich finde das Thema ganz interessant (bin ja auch Tierhalter :wink: ) und würde hierzu auch gerne Eure Meinungen hören.
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Pepsi
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#2

08.08.2006, 11:40

naja das kommt drauf an, wenn es dem halter nicht zuzumuten ist, so stehts ja auch im gesetz..
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Kathy
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#3

08.08.2006, 11:45

Um ein Tier pfänden zu können muss der Gläubiger glaube ich erstmal glaubhaft machen, dass er das Tier artgerecht unterbringen kann. Abgesehen davon gehe ich davon aus, dass jedes Tier einen "Schaden" bekommt wenn es vom Besi getrennt wird.

Aber da Tiere ja nur "Sachen" sind.... (Ich weiß das Gesetz schreibt etz ja, dass es keine Sachen mehr sind).

Ich denke aber, dass die Androhung der Pfändung des Tieres eine wirkungsvolle psychologische Vollstreckungsstrategie ist. Stell dir mal vor, dir sagt jemand entweder zu zahlst oder ich pfände deinen Hund...

Was würdest du wohl machen?
MfG Kathy

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Gast

#4

08.08.2006, 11:54

Also zunächst mal vorweg: Was ich persönlich davon halte, Tiere zu pfänden und zu veräußern, tut für mich im Job (fast) nix zur Sache.

Ich bin seit einigen Jahren als "Vollstreckerin" tätig und habe hierdurch so manches gesehen/erlebt/gehört :?

Ich war erst einmal nahe dran, ein Tier nach vorheriger Pfändung zu versteigern. Bevor es aber zur Versteigerung kam, konnten wir uns mit dem Schuldner auf einen freien Verkauf einigen; es ging um ein Pferd.

Im Endeffekt kann man gemäß Kommentierung so gut wie jedes Tier pfänden. Sogar eine einfache Hauskatze, um es (kein Witz, stand so im Kommentar) an ein z.B. Tierversuchslabor zu verscheppern (ich trenne zwar Beruf und Privat, aber das wäre mir auch zu heftig) :roll:

Alles in allem hat sich die Pfändung von Tieren (außer Kühe, Pferde etc.) bei uns im Büro nicht durchgesetzt. Bei Haustieren ist das nicht ganz einfach (die "besondere Härte" muss geprüft werden etc.) und ist bisher einfach unwirtschaftlich.

LG Memo
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Kathy
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#5

08.08.2006, 11:58

In meiner Ex-Kanzlei haben wir auch mal Pferde gepfändet. Hatten auch artgerechte Unterstellmöglichkeiten etc.

Dann haben wir einen Brief vom GV bekommen.

Der Schuldner hatte die PFerde auf ne riesige Koppel gestellt und zum GV gesagt, dass wenn er sie mitnehmen will, er sie einfangen soll....

Weiß aber nimmer wies ausgegangen ist.

Ich denke aber auch mal, dass die Vollstreckung nur bei "großen" Tieren wirklich Sinn hat.
MfG Kathy

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Ahurani

#6

08.08.2006, 12:09

Hallo,

ich denke auch, dass eine Pfändung von Zuchttieren wie Pferden etc. sinnvoller ist, als einer alten Oma den Hund wegzupfänden, aber so etwas gibts sicherlich auch. :(

Sicher wird jeder Halter versuchen sein Tier vor dieser Pfändung zu retten, aber es gibt sicherlich auch arme Schweine, denen das nicht möglich ist und das Tier ihr ein und alles ist. Ist dies mit besonderer Härte gemeint? Würde die Oma damit durchkommen? Wer hat mal einen Extremfall erlebt?

Also wie gesagt aus tierschutzrechtlicher Sicht würde ich es unverantwortlich finden Haustiere (keine Nutztiere oder Zuchttiere) zu pfänden, da diese sehr an ihrem Besitzer hängen und mit Sicherheit psychische Schäden davon tragen werden.
Gast

#7

08.08.2006, 12:25

Hi Ahurani,

theoretisch, in manchen Fällen gebe ich dir recht.

Aber sorry, du hörst dich extrem Schuldnerfreundlich an :? Ich vollstrecke Tag ein Tag aus gegen Leute, die sich bei anderen Schulden machen und es auch nicht für nötig befinden, diese für erbrachte Leistungen zu bezahlen. Da finde ich es nur recht und billig, ihnen ebenfalls "etwas wegzunehmen" 8)

Besondere Härte ist in jedem Fall einzeln zu prüfen. Wenn die alte Oma z.B. drohen würde, sich umzubringen wenn das Tier weg wäre, wäre das wohl ein Fall besonderer Härte.

Gruß Memo
Ahurani

#8

08.08.2006, 12:57

Hi Memo,

mir gehts hier nur um die tierschutzrechtlichen Aspekte, die offensichtlich ganz vergessen werden bei so einer Vollstreckung. Deshalb würde ich es auch ganz interessant finden, ob jemand diesbezüglich Erfahrungen gemacht hat oder ob zum Schutze der Tiere gar nichts getan wird (bis auf Vorweisen der artgerechten Haltung usw.)?

Wenn ich natürlich merke, der Schuldner verarscht mich nur, dann kann ich auch ganz anders! :wink: Habe hier ja auch täglich mit solchen Leuten zu tun, die nicht zahlen WOLLEN! :evil:

Müssen Haustiere denn eigentlich im Vermögensverzeichnis angegeben werden? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der GVZ fragt was der Hund oder der Papagei gekostet hat.
Gast

#9

08.08.2006, 13:08

Na dann.. :wink:

Bei meinem Fall war das Pferd noch in der Aufzucht, der Schuldner hat die monatliche Einstellgebühr ein Jahr lang nicht bezahlt.. Daher wurde das Pferd gleich dort "einbehalten", von daher hat sich die Verwahrung bei mir nicht ergeben.

Wär aber mal interessant.. hat jemand schon mal ein Kleintier (Hund, Katze) gepfändet?

Bezüglich der Angabe im Vermögensverzeichnis: Eigentlich müssten ja laut Vordruck "wertvolle" Tiere angegeben werden.. tja, müssten :roll:
Sylvia1964
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#10

08.08.2006, 13:57

Hallo,
ich glaube hier geht es tatsächlich weniger um die persönliche Einstellung zu Tieren, als um die Abwicklung der Pfändung.
Ich habe vor einiger Zeit einen Rassehund gepfändet und fragte mich auch, wie ich das anstellen soll.
Ich habe das Pfändungsanliegen dann zunächst mit dem zuständigen GV tel. besprochen und erfragt, was er im Auftrag stehen haben möchte.

Neben der normalen Bezifferung der Geldforderung habe ich dann aufgetragen, den Hund Rasse sowieso, dazgehörige Papiere sowieso mit der Tätowierung Nr. sowieso im Ohr zu pfänden und damit wie folgt zu verfahren. (Sprich Unterbringung wo...oder mögliche Verwertung, wie? ...)
Die Pfändung hat der GV dann durch ein Pfandsiegel am Zwinger kenntlich gemacht.

Glücklicherweise mußte ich nicht klären, ob der Hund sich freiwillig und gutgelaunt sein Tatoo im Ohr würde prüfen lassen. :wink:

Gruß - Sylvia
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