Auflassungsvormerkung seit 2004 eingetragen !!??

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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DaniMendl
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#1

08.04.2010, 14:19

Hallo,
ich habe zwei Schd. die beim GV angegeben haben Grundbesitz zu haben. Als ich jetzt den GB-Auszug angefordert habe, teilte mit das AG mit, dass Eigentümer eine andere Person als meine Schd. ist - die beiden haben jedoch zusammen eine Auflassungsvormerkung für das Grundstück eingetragen. Die datiert allerdings von 2004 - was bedeutet es, wenn die bis jetzt weder vollzogen noch gelöscht ist? Hab ich da irgendwelche ZV-Möglichkeiten?
Danke
Jupp03/11

#2

08.04.2010, 14:43

Ich würde mir zunächst den der Vormerkung zugrunde liegenden Vertrag besorgen, hast aufgrund des Titels berechtigtes Interesse auf Erhalt dieser Urkunde.
DaniMendl
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#3

08.04.2010, 14:47

Dumme Frage: Ist der Vertrag beim Grundbuchamt hinterlegt oder nur beim Notar ????

Danke schon mal für den guten Tipp
Jupp03/11

#4

08.04.2010, 14:51

DaniMendl hat geschrieben:Dumme Frage: Ist der Vertrag beim Grundbuchamt hinterlegt oder nur beim Notar ????

Danke schon mal für den guten Tipp
Grundbuchamt
Geiselmann
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#5

08.04.2010, 19:14

Hallo,

ist ihr Schuldner der Käufer?
Dann könnte man dran denken,
- den Eigentumsverschaffungsanspruch
- das Anwartschaftsrecht am Eigentum
- den Anspruch aus Rückabwicklung des Kaufvertrag

zu pfänden.
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