Hallo,
ich habe zwei Schd. die beim GV angegeben haben Grundbesitz zu haben. Als ich jetzt den GB-Auszug angefordert habe, teilte mit das AG mit, dass Eigentümer eine andere Person als meine Schd. ist - die beiden haben jedoch zusammen eine Auflassungsvormerkung für das Grundstück eingetragen. Die datiert allerdings von 2004 - was bedeutet es, wenn die bis jetzt weder vollzogen noch gelöscht ist? Hab ich da irgendwelche ZV-Möglichkeiten?
Danke
Auflassungsvormerkung seit 2004 eingetragen !!??
Ich würde mir zunächst den der Vormerkung zugrunde liegenden Vertrag besorgen, hast aufgrund des Titels berechtigtes Interesse auf Erhalt dieser Urkunde.
GrundbuchamtDaniMendl hat geschrieben:Dumme Frage: Ist der Vertrag beim Grundbuchamt hinterlegt oder nur beim Notar ????
Danke schon mal für den guten Tipp
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Hallo,
ist ihr Schuldner der Käufer?
Dann könnte man dran denken,
- den Eigentumsverschaffungsanspruch
- das Anwartschaftsrecht am Eigentum
- den Anspruch aus Rückabwicklung des Kaufvertrag
zu pfänden.
ist ihr Schuldner der Käufer?
Dann könnte man dran denken,
- den Eigentumsverschaffungsanspruch
- das Anwartschaftsrecht am Eigentum
- den Anspruch aus Rückabwicklung des Kaufvertrag
zu pfänden.