Vollstreckungs mit fehlender Sicherheitsleistung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mili1202
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#1

29.03.2010, 15:05

Hallo Zusammen,

gegen unseren Mandanten besteht ein noch nicht rechtskräftiger Kostenfestsetzungsbeschluss. Der Gläubiger hat nun einen normalen Vollstreckungsauftrag gestellt. Allerdings ist die Zwangsvollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die GVZ hat unseren Mandanten nun zur Zahlung aufgefordert.

Das ist doch nicht rechtens oder?
1. Keine Rechtskraft.
2. keine angezeigte Sicherheitsleistung.

Wie reagiert unser Mandant nun am Besten? Was würdet ihr tun?

:thx
Ernie

#2

29.03.2010, 15:10

Wartefrist des § 798 ZPO ist definitiv nicht abgelaufen?
Mili1202
Foren-Praktikant(in)
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#3

29.03.2010, 15:23

Doch diese ist abgelaufen. Aber die Sicherheitsleistung ist doch trotzdem noch präsent.
Geiselmann
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#4

29.03.2010, 17:22

Hallo Mili,

handelt es sich um eine Vollstreckung gem. § 720a ZPO?

Grüße

Geiselmann
Mili1202
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#5

29.03.2010, 17:32

Hierfür gibt es keine Anzeichen. Ich gehe nicht davon aus. Die GVZin hat unseren Mandanten unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert, bevor sie den Vollstreckungsauftrag ausführt.
Geiselmann
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Beruf: Rechtspfleger

#6

29.03.2010, 19:14

Hallo Mili,

ich denke einen Erinnerung gem. § 766 ZPO, da gegen § 751 Abs. 2 ZPO verstossen wurde, wäre hilfreich.

Grüße

S. Geiselmann
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