Hallo Zusammen,
gegen unseren Mandanten besteht ein noch nicht rechtskräftiger Kostenfestsetzungsbeschluss. Der Gläubiger hat nun einen normalen Vollstreckungsauftrag gestellt. Allerdings ist die Zwangsvollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die GVZ hat unseren Mandanten nun zur Zahlung aufgefordert.
Das ist doch nicht rechtens oder?
1. Keine Rechtskraft.
2. keine angezeigte Sicherheitsleistung.
Wie reagiert unser Mandant nun am Besten? Was würdet ihr tun?
Vollstreckungs mit fehlender Sicherheitsleistung
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Hallo Mili,
handelt es sich um eine Vollstreckung gem. § 720a ZPO?
Grüße
Geiselmann
handelt es sich um eine Vollstreckung gem. § 720a ZPO?
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Hallo Mili,
ich denke einen Erinnerung gem. § 766 ZPO, da gegen § 751 Abs. 2 ZPO verstossen wurde, wäre hilfreich.
Grüße
S. Geiselmann
ich denke einen Erinnerung gem. § 766 ZPO, da gegen § 751 Abs. 2 ZPO verstossen wurde, wäre hilfreich.
Grüße
S. Geiselmann