Pfändung - Zahlung auf andere Forderungen verrechnen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Mistfratz
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#1

09.11.2009, 15:22

Ich hätte folgende Frage:

Wir haben hier aus einem Versäumnisurteil gepfändet und hier auch vom Drittschuldner Zahlungen erhalten. Nunmehr liegt eine Überzahlung seitens des Drittschuldners vor.

Zwischenzeitlich haben wir in der gleichen Sache den Kostenfestsetzungsbeschluss bekommen, hier ist auch eine Forderung gegen den Schuldner offen. Wir haben diesem eine Frist zur Zahlung gesetzt, er hat aber nicht bezahlt.

Nun wäre natürlich die Versuchung groß, dass man die eine Überzahlung aus der Pfändung mit dem Urteil hier einfach auf die andere Forderung aus dem KfB verrechnet! Aber darf man das? Schließlich haben wir ja mit unserem Urteils-Titel gepfändet.

Oder kann man sagen, was man hat, das hat man...?! 8)
Kaltforelle
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#2

09.11.2009, 15:43

Nein, du hast aus der VU-Pfändung Gelder erhalten, die dir nicht zustehen. Der PfüB war bereits irgendwann erledigt. Ggf. steht ein weiterer Gläubiger mit einem PfüB beim Drittschuldner, der vorrangig zu bedienen wäre.

Setz dich doch mal mit dem Drittschuldner in Verbindung und frag nach, ob es noch einen weiteren Gläubiger gibt. Aber an einem neuen Pfüb wirst du nicht umhinkommen, schon alleine, um eine nachvollziehbare Forderungstilgung im Bedarfsfall vorlegen zu können.
Kaltforelle
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#3

09.11.2009, 15:44

... außerdem bekommst du doch bei einem 2. PfüB neue Gebühren !!!!
Mistfratz
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#4

09.11.2009, 15:50

Ja, da hast Du recht, das klingt auch sehr pausibel. Wäre ja irgendwie auch noch schöner, wenn jeder fröhlich verrechnen könnte wie er wollte...!

Dann werd ich das mal zähneknirschend so machen und notfalls zurückerstatten... :heul
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Kirschblüte
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#5

09.11.2009, 15:55

Kurzer Zwischeneinwurf .. ohne das ich mir weiter Gedanken darüber gemacht habe ... theoretisch besteht doch jetzt ein Rückforderungsanspruch des Schuldners gegen Euch als Kanzlei wg. Überpfändung.. könnte man diesen Anspruch vielleicht pfänden? Dann hat man einen Pfüb eine Gebühr und sicher Geld :)

Wie gesagt... war ein Spontaneinfall, keine Ahnung, ob das geht.
Mistfratz
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#6

09.11.2009, 16:07

@Sandy

Mensch, das sind Einfälle, auf sowas würd ich in 100 Jahren nicht kommen. Werde mal mit unserem Anwalt reden, was der dazu sagt!

Viiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiielen Dank!!!!!

:thx
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Kirschblüte
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#7

09.11.2009, 16:13

Kein Problem. Ist mir wirklich spontan eingefallen. Und wiegesagt: keine Ahnung, ob das wirklich geht. Vielleicht hat auch nur der DS einen Rückforderungsanspruch. Den könnte man dann nicht pfänden. Hm....

Kannst ja berichten, was ihr raus bekommen habt :)
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Badeschlappe26
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#8

10.11.2009, 11:09

Warum schreibst du den Schuldner nicht einfach an, ob er mit einer Verrechnung einverstanden ist? Soll er sich binnen Wochenfrist melden, wenn er es nicht ist mit Hinweis, dass du es nach Ablauf der Frist einfach machst.

Die meisten melden sich ja eh nie. Dann kannst die ganze Angelegenheit schnell erledigen.

Nur ne Idee...
Mistfratz
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#9

10.11.2009, 11:20

Ja das stimmt, das ist eigentlich eine gute Idee. Das würde mir viel ersparen!

Ich frag mal unseren Anwalt, was der dazu sagt!

Vielen lieben Dank für Eure Gedanken!
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PeachyCJ
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#10

01.02.2017, 14:13

Ich habe mal eine andere Frage dazu....ein Schuldner hat hier zwei Forderungen offen...bei der ersten gab es schon eine Arbeitgeberpfändung und es geht monatlich ein guter Betrag auf das Konto. Nun wurde bei der 2. Forderung auch die Arbeitgeberpfändung eingeleitet und auch zugestellt.

Kann ich nun den monatlichen Betrag den der Arbeitgeber zahlt sozusagen splitten und auf beide Forderungen anrechnen oder muss ich warten bis die eine Forderung abbezhalt worden ist?

Ich bin der Meinung das erst die eine und dann die andere Forderung kommt aber mein Chef hatte da diesen anderen Gedankengang.

Danke für eure Hilfe.
:katze1 :katze2 :katze3
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