Wir haben hier aus einem Versäumnisurteil gepfändet und hier auch vom Drittschuldner Zahlungen erhalten. Nunmehr liegt eine Überzahlung seitens des Drittschuldners vor.
Zwischenzeitlich haben wir in der gleichen Sache den Kostenfestsetzungsbeschluss bekommen, hier ist auch eine Forderung gegen den Schuldner offen. Wir haben diesem eine Frist zur Zahlung gesetzt, er hat aber nicht bezahlt.
Nun wäre natürlich die Versuchung groß, dass man die eine Überzahlung aus der Pfändung mit dem Urteil hier einfach auf die andere Forderung aus dem KfB verrechnet! Aber darf man das? Schließlich haben wir ja mit unserem Urteils-Titel gepfändet.
Oder kann man sagen, was man hat, das hat man...?!
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