Hallo zusammen,
folgendes Problem:
Wir haben ein Urteil vorliegen und zwei KFBs (I + II. Instanz). Wir haben bereits Zahlungen vom Schuldner erhalten.
Muss ich die KFBs jetzt als Hauptforderung oder als Nebenforderung einbuchen?
Bisher habe hier im Forum keine richtige Auskunft dazu gefunden und auch bei meiner Internetrecherche bin ich nicht fündig geworden.
Liebe Grüße und schon mal herzlichen Dank für eure Hilfe!
Dani
KFB als Hauptforderung oder Nebenforderung einbuchen?
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ich buche Kfb´s immer bei "verzinsliche Kosten" ein. Falls es diese Option in deinem Programm nicht gibt, ist das als Hauptforderung zu buchen.
Edith: ich buche das auch als "festgesetzte Kosten", im Forderungskonto stehen die dann unter "verzinsliche Kosten".
Edith: ich buche das auch als "festgesetzte Kosten", im Forderungskonto stehen die dann unter "verzinsliche Kosten".
Zuletzt geändert von icerose am 05.10.2017, 14:23, insgesamt 1-mal geändert.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Das selbe hier!Laska hat geschrieben:Ich buche KfB´s immer als "festgesetzte Kosten" ein.
Deans Schrei Pudding!!!
Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.
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