Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Dani1990
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#1
05.10.2017, 12:15
Hallo zusammen,
folgendes Problem:
Wir haben ein Urteil vorliegen und zwei KFBs (I + II. Instanz). Wir haben bereits Zahlungen vom Schuldner erhalten.
Muss ich die KFBs jetzt als Hauptforderung oder als Nebenforderung einbuchen?
Bisher habe hier im Forum keine richtige Auskunft dazu gefunden und auch bei meiner Internetrecherche bin ich nicht fündig geworden.
Liebe Grüße und schon mal herzlichen Dank für eure Hilfe!
Dani
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icerose
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#2
05.10.2017, 13:02
ich buche Kfb´s immer bei "verzinsliche Kosten" ein. Falls es diese Option in deinem Programm nicht gibt, ist das als Hauptforderung zu buchen.
Edith: ich buche das auch als "festgesetzte Kosten", im Forderungskonto stehen die dann unter "verzinsliche Kosten".
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Zuletzt geändert von
icerose am 05.10.2017, 14:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Laska
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#3
05.10.2017, 13:25
Ich buche KfB´s immer als "festgesetzte Kosten" ein.
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Liebe Grüße
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Sputnik85
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#4
05.10.2017, 13:54
Laska hat geschrieben:Ich buche KfB´s immer als "festgesetzte Kosten" ein.
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Das selbe hier!
Deans Schrei
Pudding!!!
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Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
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#5
05.10.2017, 14:13
Sputnik85 hat geschrieben:Laska hat geschrieben:Ich buche KfB´s immer als "festgesetzte Kosten" ein.
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Das selbe hier!
Ich mache das auch so ...
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Dani1990
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#6
05.10.2017, 14:55
Ok, vielen Dank für die vielen Rückmeldungen!
Liebe Grüße
Dani
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