![Licht-Aus-Smiley :licht](./images/smilies/lichtaus.gif)
-ZV gegen ehem. Mieterin
-VA wurde abgegeben
-Pfüb an DS (Bank - Sparkasse)
-Sparkasse sagt, ja wir haben hier ein Sparbuch was auch ausreichendes Guthaben aufweist.
-Die Bank weigert sich aber den Betrag auszuzahlen, da wir hierfür das Sparbuch vorlegen müssen.
*Dies - so sagt die Schuldnerin - sei unauffindbar. Wir haben sie aufgefordert es als verlustigt zu melden... nichts passiert.
Nun weiss ich nicht weiter... die Vermögensauskunft ist aus dem Jahr 2013. Meine Ideen hierzu wären - >
-Neue Vermögensauskunft einholen und
-parallel Anfrage an den DS stellen, ob noch Guthaben vorhanden ist.
Sollte dem so sein und die Auskunft über das Sparbuch in der VA fehlen, würden wir Strafanzeige stellen. Ok soweit so gut aber wie kommen wir an unser Geld? Wie sieht es mit dem Aufgebotsverfahren aus? Reicht eine einfache EV der Schuldnerin aus, in welcher sie angibt den Verbleib des Sparbuches nicht zu kennen?
Ihr rettet mir mein Nervenkostüm wenn ich diese sch**** Akte endlich vom Tisch bekomme...
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
![Ich versteh nur Bahnhof :bahnhof](./images/smilies/bahnhof.gif)