Aufgebotsverfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Spotttölpel
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#1

03.08.2017, 14:31

Hey ihr lieben... ich bin verzweifelt :licht Ich versuchs mal kurz zusammen zu fassen:

-ZV gegen ehem. Mieterin
-VA wurde abgegeben
-Pfüb an DS (Bank - Sparkasse)
-Sparkasse sagt, ja wir haben hier ein Sparbuch was auch ausreichendes Guthaben aufweist.
-Die Bank weigert sich aber den Betrag auszuzahlen, da wir hierfür das Sparbuch vorlegen müssen.
*Dies - so sagt die Schuldnerin - sei unauffindbar. Wir haben sie aufgefordert es als verlustigt zu melden... nichts passiert.

Nun weiss ich nicht weiter... die Vermögensauskunft ist aus dem Jahr 2013. Meine Ideen hierzu wären - >
-Neue Vermögensauskunft einholen und
-parallel Anfrage an den DS stellen, ob noch Guthaben vorhanden ist.

Sollte dem so sein und die Auskunft über das Sparbuch in der VA fehlen, würden wir Strafanzeige stellen. Ok soweit so gut aber wie kommen wir an unser Geld? Wie sieht es mit dem Aufgebotsverfahren aus? Reicht eine einfache EV der Schuldnerin aus, in welcher sie angibt den Verbleib des Sparbuches nicht zu kennen?

Ihr rettet mir mein Nervenkostüm wenn ich diese sch**** Akte endlich vom Tisch bekomme... :thx :bahnhof
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Anahid
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#2

03.08.2017, 16:03

Das Sparbuch ist, nach Deiner Angabe, gepfändet. Wie soll also das Guthaben verschwinden?

Weitere Vollstreckungsmaßnahmen sind quatsch. Du musst die Auszahlung des Sparguthabens herbeiführen und das könntest Du, wenn ich das richtig sehe, bereits seit 4 Jahren? Dass eine Strafanzeige nicht dazu führt, dass Ihr Geld bekommt, ist aber auch klar, oder?

Kümmer Dich jetzt mal um die Auszahlung des Sparguthabens. Dazu gibt es bereits mindestens ein Thema hier, was ich über die Forensuche auffinden konnte. Du solltest Dir also hier mal den Beitrag #22 durchlesen.
Zuletzt geändert von Anahid am 03.08.2017, 18:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Spotttölpel
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#3

03.08.2017, 18:09

Danke für deine Antwort :) ich hab die Akte selbst erst von jmd bekommen bei dem sie im Schrank bzw. Archiv versauert ist!

Ich hab den Beitrag 22 gelesen jedoch ist für mich dennoch einiges an fragen offen.

ist es nicht so dass die Bank das Guthaben wieder freigeben muss nach so langer Zeit?
Wie soll so eine EV aussehen ? Und wie soll so ein Antrag für das aufgebotsverfahren aussehen? Ich hab das noch nie gemacht und bin recht überfragt.

Ps: dass mir eine Strafanzeige kein Geld bringt weiß ich natürlich. Hatte ich auch so beschrieben falls du mein post falsch verstanden hast :)

Also Leute helft mir bitte :( :thx
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Anahid
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#4

03.08.2017, 18:39

Argh.....geerbte Akten sind oft was Tolles. :roll:

Wenn der PfÜB keine zeitliche Begrenzung enthält, was eher selten der Fall ist, dann gilt die Pfändung fort bis der Gläubiger mitteilt, dass die Schuld beglichen und die Pfändung erledigt ist. Also muss das Guthaben immer noch bei der Bank liegen.

Ich würde jetzt erst einmal einen GV beauftragen, den Schuldner eine eV abgeben zu lassen, dass ihm der Aufenthaltsort des Sparbuchs nicht bekannt ist und das Sparguthaben von ihm nicht bereits vor der Pfändung sicherungsübereignet oder anderweitig verpfändet wurde. Gibt er die ab, zahlen die meisten Banken auch problemlos aus. Bevor ich mir also die Frage "Was wäre wenn...." stelle, würde ich erst einmal versuchen, ob die Sache sich vielleicht auf dem einfachsten Wege erledigen lässt.
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Spotttölpel
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#5

03.08.2017, 20:55

Aaaaaaaah super ich danke danke danke dir genau das hab ich gebraucht :huepf Erstmal irgendein Anfang!! Ich hab im Forum auch schon ein Muster gefunden für den Antrag nach 883ZPO. Damit müsste ich hoffentlich weiterkommen! Hoffentlich gibt sich die Bank mit der EV zufrieden.

Danke noch mal :)
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