Halli hallo,
ich schließe mich diesem Beitrag an und hätte da eine kurze Frage:
Im November 2015, also vor fast 1,5 Jahren, teilte uns der GVZ mit, dass der Schuldner zum VA-Termin nicht erschienen ist. Kann ich jetzt immer noch (nach 1,5 Jahren) einen Haftbefehl -unter Hinweis auf dieses Schreiben- beantragen? Oder haben wir zu lange gewartet und es ist zu spät bzw. das Schreiben "veraltet". Ich habe hierzu leider nichts gefunden.
Kann mir bitte einer helfen?
Danke im Voraus!
Lg JusyD