Haftbefehl während eines ZV-Auftrags

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
JusyD
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#11

30.03.2017, 12:51

Halli hallo,

ich schließe mich diesem Beitrag an und hätte da eine kurze Frage:

Im November 2015, also vor fast 1,5 Jahren, teilte uns der GVZ mit, dass der Schuldner zum VA-Termin nicht erschienen ist. Kann ich jetzt immer noch (nach 1,5 Jahren) einen Haftbefehl -unter Hinweis auf dieses Schreiben- beantragen? Oder haben wir zu lange gewartet und es ist zu spät bzw. das Schreiben "veraltet". Ich habe hierzu leider nichts gefunden.

Kann mir bitte einer helfen? :kopfkratz

Danke im Voraus! :)

Lg JusyD
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Anahid
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#12

30.03.2017, 14:26

:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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