Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
-
Janne
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 374
- Registriert: 19.09.2013, 09:44
- Beruf: RA-Fachangestellte
#11
17.11.2015, 16:19
Achsoo...Vermögensauskunft sagt mir dann doch schon wieder etwas
Aber da ich nun so viele verschiedene Ratschläge bekommen habe...was wäre dann das sinnvollste Vorgehen? Ich möchte den Schuldner natürlich nicht "vorwarnen", sodass er ggf. Geld in Sicherheit bringen kann.
-
Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
-
...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
#12
17.11.2015, 17:24
Wenn Du weder Bankverbindung noch Arbeitgeber kennst, dann bleibt Dir doch nur, den Gerichtsvollzieher loszuschicken. Oder, falls Du da mehr weißt, das PayPal-Konto zu pfänden. Da hat der Schuldner dann auch keine Vorwarnung.
-
Janne
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 374
- Registriert: 19.09.2013, 09:44
- Beruf: RA-Fachangestellte
#13
18.11.2015, 08:47
Okay, dann werde ich versuchen das PayPal Konto zu pfänden; denn wir haben weder Bankverbindung noch Arbeigeber, da der Schuldner ja anscheinend sein eigener Arbeitgeber (Interentshop) ist.
Falls ihr einen guten Thread habt, wo die PayPal Pfändung beschrieben ist, gerne hier verlinken (auch für nachfolgende Leser wäre das ja sinnvoll), ich mache mich parallel auch auf die Suche im Forum
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
-
samsara
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8219
- Registriert: 13.06.2012, 18:54
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: AnNoText
-
Janne
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 374
- Registriert: 19.09.2013, 09:44
- Beruf: RA-Fachangestellte
#16
18.11.2015, 09:27
Ich habe mir das mit der Pfändung eines PayPal Kontos durchgelesen und möchte nochmal nachfassen: Erscheint es Euch sinnvoll, den Titel zuerst als einen Europäischen Vollstreckungstitel anerkennen zu lassen, bevor ich den PfÜB beantrage oder ist es gängig, dass dieser Schritt ausgelassen wird? In ersterem Fall: Soll ich den Titel dann auch gleich übersetzen lassen?
Ich möchte natürlich vor meinem Chef nicht "blöd" dastehen, wenn ich ihm so eine tolle neue Pfändungsmöglichkeit vorschlage und das dann total versiebe
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Soweit ich die Akten meiner Kolleginnen hier durchgeschaut habe, hatten wir so einen Fall hier auch noch nie.
-
Loki
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 579
- Registriert: 13.09.2010, 17:10
- Beruf: ReFa
- Software: Phantasy (DATEV)
#17
18.11.2015, 16:19
PayPal sitzt in Luxemburg. Amtssprache in Luxemburg ist u. a. deutsch. Übersetzen lassen brauchst du also nicht.
Wohnt der Schuldner in Dtld? Dann mach den Pfueb hier und lass ihn in Luxemburg zustellen. Das ist zwar nicht der absolut sichere Weg, aber bisher hatte ich nie Probleme mit PayPal wg der Anerkennung der deutschen Pfändung.