Zwangsversteigerung-sofortige Beschwerde-Kfa?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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weneste
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#1

18.06.2014, 16:33

Hallo ihr Lieben,

ich steh irgendwie auf dem Schlauch. :-(
Vielleicht könnt ihr mir auf die Sprünge helfen.

Folgendes:
Wir (Gläubiger) haben Zwangsversteigerung beantragt, wurde auch angeordnet.
Schuldner-RA legt sofortige Beschwerde ein + beantragt einstweilige Einstellung.

Wir haben beantragt Beschwerde zurückzuweisen + Einstellung zugestimmt.
Verfahren wurde einstweilen eingestellt.
Beschwerde wurde zurückgenommen
Beschluss erging, dass Schuldner Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen muss.

Mach ich jetzt einen Kfa beim ZVG-Gericht wg. Gebühr für Beschwerde?

Hatte sowas noch nie

:thx schonmal & einen schönen Feierabend

VG Weneste
Es kann nichts so schlecht sein, dass es nicht auch für etwas gut ist.
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Frau Cindy
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#2

19.06.2014, 09:21

weneste hat geschrieben:Mach ich jetzt einen Kfa beim ZVG-Gericht wg. Gebühr für Beschwerde?
Ja
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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weneste
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#3

23.06.2014, 09:35

:thx
Es kann nichts so schlecht sein, dass es nicht auch für etwas gut ist.
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