ich steh irgendwie auf dem Schlauch.
![Traurig :-(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Vielleicht könnt ihr mir auf die Sprünge helfen.
Folgendes:
Wir (Gläubiger) haben Zwangsversteigerung beantragt, wurde auch angeordnet.
Schuldner-RA legt sofortige Beschwerde ein + beantragt einstweilige Einstellung.
Wir haben beantragt Beschwerde zurückzuweisen + Einstellung zugestimmt.
Verfahren wurde einstweilen eingestellt.
Beschwerde wurde zurückgenommen
Beschluss erging, dass Schuldner Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen muss.
Mach ich jetzt einen Kfa beim ZVG-Gericht wg. Gebühr für Beschwerde?
Hatte sowas noch nie
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
VG Weneste