Wir wollten bei einem Schuldner prüfen, ob Eintragungen über ihn vorliegen.
Nach der Klärung, dass wir die Kosten nur mit der Kreditkarte VOR Abruf der Eintragungen bezahlen können
![Motzsmiley :motz](./images/smilies/motz.gif)
Bei diesem Schuldner wurden wir gebeten, EUR 27,00 !!! zu bezahlen.
War es nicht so vorgesehen, dass pro Abruf eines Eintrags EUR 4,50 zu zahlen sind?
Es ist uns doch gar nicht die Möglichkeit gegeben, nur einen Eintrag abzurufen, da wir ja schon vor Abruf die Kosten für den Abruf von allen Einträgen bezahlen sollen.
Mir erscheint dieses Vollstreckungsportal ziemlich sinnlos
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)