Drittschuldnerauskuft der Postbank

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Majo
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#1

04.07.2012, 15:21

Hallo Ihr Lieben,

da ich in den 6 Jahren in denen ich jetzt aktiv die ZV mach das schon 3 Mal erlebt hab, möchte ich euch einen kleinen Tipp geben:

Wenn ihr die Postbank als Drittschuldner habt und nach einer Kontopfändung folgende oder ähnliche Auskunft erhaltet:

"Ihre Pfändung geht ins Leere, der Schuldner steht mit uns nicht in Geschäftsverbindung"

Dann fragt nochmal nach!!!

Hatte jetzt schon 3 Mal den Fall, dass ich aufgrund einer ganz frischen EV dort gepfändet hab (normalerweise schreib ich bei Banken nie die Kontonummer mit in den PfüB) und dann diese Auskunft erhalten hab. Erst letzte Woche hat die Schuldnerin die EV abgegeben und dort das Postbankkonto angegeben. Nach nochmaliger Nachfrage und Mitteilung der Kontonummer kam dann die Antwort "uuuuups, Sie haben Recht, Pfändung wird anerkannt" :motz
Das ist mir bisher nur bei der Postbank passiert. Dort schreib ich auch jetzt immer die Kontonummer mit in den PfüB. Trotzdem finde ich das ärgerlich, schließlich verlässt man sich ja auf eine Drittschuldnerauskunft.

So, musste meinem Ärger jetzt mal Luft machen, aber erzählt nicht, dass ihr es von mir habt :pfeif
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-lehmy-girl-
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#2

04.07.2012, 15:23

:thx
werde ich in zukunft mal besser drauf achten.
Butterblume
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#3

04.07.2012, 15:25

Vielen Dank für den Tipp. Ich werde zukünftig mal darauf achten. :wink1
RA-mw
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#4

04.07.2012, 15:33

Hallo,

ja den Fall hatte ich auch schon mal. Bei der Deutschen Bank muss man immer drauf achten, dass man die richtige Anschrift nimmt, sonst kann die Pfändung auch ins Leere gehen :(

Aber ich gebe auch immer die Kontonummer an wenn ich sie haben.

:thx
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#5

04.07.2012, 15:35

Danke für den Hinweis, werd´s mir merken! :smile:

Was man nicht so alles dazu lernen kann.
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#6

04.07.2012, 16:40

RA-mw hat geschrieben:Hallo,

ja den Fall hatte ich auch schon mal. Bei der Deutschen Bank muss man immer drauf achten, dass man die richtige Anschrift nimmt, sonst kann die Pfändung auch ins Leere gehen :(
Ja, das hatte ich auch schonmal, aber da kann man wenigstens der Bank nicht eine falsche Auskuft vorwerfen
RA-mw
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#7

04.07.2012, 16:45

Eigentlich müssten die SChuldner eh immer eine richtige Anschrift angeben, sei es bei der Rente oder Arbeitgeber ec.t
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#8

04.07.2012, 16:56

Hatte die Probleme auch schon mit einer der Volks- und Raiffeis-Banken. Zuerst war keine Geschäftsverbindung vorhanden, nachgefragt seit wann nicht mehr, dann plötzlich doch und Guthaben war auch noch da, nur die Auszahlung hatten sie dann nach 4 Wochen versäumt. Aber nach Erinnerung klappte auch das.

Ich gebe auch überwiegend die Kontonr. an, sofern bekannt und ggf. auch weitere bekannt Anschriften (wie Geschäfts- oder Privatanschrift), das Geburtsdatum wird leider überwiegend vom Gericht vor Erlass gestrichen, da nicht geprüft werden kann, ob es mit dem im Titel bezeichneten Schuldner übereinstimmt.

(Aber manchmal ist das Geb.-Datum trotz Streichung noch lesbar, da ist es dann für die Bank auch ein Hinweis auf den Schuldner)
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#9

13.01.2014, 10:36

Der Thread ist zwar schon älter. Aber das Thema immer noch aktuell. Letzte Zeit häufen sich bei mir die falschen Drittschuldnerauskünfte von den Banken. Bisher war immer die Postbank und die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG betroffen. Ich denke, falsche Auskünfte gab es schon immer, aber seit dem 01.01.2013 fällt das auf, weil man sie einfacher überprüfen kann (Auskunft des Bundeszentralamtes für Steuern im Rahmen der VA).

Zur Zeit habe ich aber einen besonders ärgerlichen Fall, der langsam ausartet. Vom Mandanten kam der Tipp, dass der Schuldner ein Konto bei der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG hat. Konto gepfändet, Deutsche Bank gibt in der Drittschuldnerauskunft an: keine Geschäftsbeziehung zu dem Schuldner (obwohl wir bei der Pfändung auch das Geb-Datum angegeben hatten)! Soweit ok. Dann haben wir im Rahmen der nachfolgenden ZV die Auskunft des Bundeszentralamtes für Steuern einholen lassen. Die Auskunft sagt: Der Schuldner hat ein Konto bei der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG. Ich habe die Kopie der Auskunft an die Deutsche Bank geschickt mit der Bitte um Stellungnahme. Die Antwort der Bank war: UUUUUps, da ist uns wohl ein Fehler unterlaufen. :oops: Big Sorry, der Schuldner hat dort sehr wohl ein Konto, ist aber zur Zeit kein Guthaben drauf. - Kein Wunder, ist ja auch seit der Pfändung mittlerweile ein halbes Jahr vergangen!!! Wenn ich Schuldner wäre, hätte ich auch kein Guthaben drauf! :pfeif

Ich an die Bank geschrieben: Bitte um Herausgabe der Kopien der Kontoauszüge seit dem Zeitpunkt der Pfändung, damit wir überprüfen können, ob in der Zwischenzeit pfändbare Beträge auf dem Konto waren. Das Herausgaberecht hatten wir seinerzeit mit dem Pfüb mitgepfändet.

Die Bank schreibt zurück: das gepfändete Herausgaberecht interessiert sie nicht. Sie bezieht sich auf Bankgeheimnis und gibt uns keine Kopien der Kontoauszüge. :schweigepflicht Wir müssen einfach auf ihre Aussage vertrauen, dass keine pfändbaren Beträge auf dem Konto des Schuldners da waren.

Vertrauen?!!! Das ich nicht lache! :evil:

Ich zurückgeschrieben, auf den Mißstand ningewiesen und frei nach dem Motto "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" die Herausgabe nicht Kontoauszüge in Kopie nochmals gefordert. Schließlich konnte ich mich schon auf die erste Drittschuldnerauskunft nicht verlassen, warum soll ich mich auf die zweite verlassen können?

Die Bank bleibt aber bei ihrem Standpunkt und gibt keine Unterlagen raus.

Ich werde jetzt mal wenn ich hier ein wenig Luft habe, mich durch die Rechtsprechung mal durchkämpfen und evtl. eine Klage fertigmachen. Denn die Fälle häufen sich jetzt und man kann sich nicht immer alles gefallen lassen. :motz

Hat jemand ähnliche Probleme? Was habt Ihr in solchen Fällen gemacht?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#10

13.01.2014, 10:50

Das Herausgaberecht besteht auch nur gegenüber dem Schuldner, nicht gegenüber dem Drittschuldner, siehe auch die neuen Formulare.

Schuldner schriftlich mit kurzer Fristsetzung zur Herausgabe der Kontoauszüge auffordern, wenn er nicht reagiert, GVZ nach § 836 ZPO mit der Einholung der Auszüge/ggf. Sparbuch beauftragen und dann rechnen in welcher Höhe sich der Drittschuldner evtl. vertan hat.
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