Der Thread ist zwar schon älter. Aber das Thema immer noch aktuell. Letzte Zeit häufen sich bei mir die falschen Drittschuldnerauskünfte von den Banken. Bisher war immer die Postbank und die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG betroffen. Ich denke, falsche Auskünfte gab es schon immer, aber seit dem 01.01.2013 fällt das auf, weil man sie einfacher überprüfen kann (Auskunft des Bundeszentralamtes für Steuern im Rahmen der VA).
Zur Zeit habe ich aber einen besonders ärgerlichen Fall, der langsam ausartet. Vom Mandanten kam der Tipp, dass der Schuldner ein Konto bei der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG hat. Konto gepfändet, Deutsche Bank gibt in der Drittschuldnerauskunft an: keine Geschäftsbeziehung zu dem Schuldner (obwohl wir bei der Pfändung auch das Geb-Datum angegeben hatten)! Soweit ok. Dann haben wir im Rahmen der nachfolgenden ZV die Auskunft des Bundeszentralamtes für Steuern einholen lassen. Die Auskunft sagt: Der Schuldner hat ein Konto bei der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG. Ich habe die Kopie der Auskunft an die Deutsche Bank geschickt mit der Bitte um Stellungnahme. Die Antwort der Bank war: UUUUUps, da ist uns wohl ein Fehler unterlaufen.
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Big Sorry, der Schuldner hat dort sehr wohl ein Konto, ist aber zur Zeit kein Guthaben drauf. - Kein Wunder, ist ja auch seit der Pfändung mittlerweile ein halbes Jahr vergangen!!! Wenn ich Schuldner wäre, hätte ich auch kein Guthaben drauf!
Ich an die Bank geschrieben: Bitte um Herausgabe der Kopien der Kontoauszüge seit dem Zeitpunkt der Pfändung, damit wir überprüfen können, ob in der Zwischenzeit pfändbare Beträge auf dem Konto waren. Das Herausgaberecht hatten wir seinerzeit mit dem Pfüb mitgepfändet.
Die Bank schreibt zurück: das gepfändete Herausgaberecht interessiert sie nicht. Sie bezieht sich auf Bankgeheimnis und gibt uns keine Kopien der Kontoauszüge.
![Schweigepflicht-Smiley :schweigepflicht](./images/smilies/schweigepflicht.gif)
Wir müssen einfach auf ihre Aussage vertrauen, dass keine pfändbaren Beträge auf dem Konto des Schuldners da waren.
Vertrauen?!!! Das ich nicht lache!
Ich zurückgeschrieben, auf den Mißstand ningewiesen und frei nach dem Motto "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" die Herausgabe nicht Kontoauszüge in Kopie nochmals gefordert. Schließlich konnte ich mich schon auf die erste Drittschuldnerauskunft nicht verlassen, warum soll ich mich auf die zweite verlassen können?
Die Bank bleibt aber bei ihrem Standpunkt und gibt keine Unterlagen raus.
Ich werde jetzt mal wenn ich hier ein wenig Luft habe, mich durch die Rechtsprechung mal durchkämpfen und evtl. eine Klage fertigmachen. Denn die Fälle häufen sich jetzt und man kann sich nicht immer alles gefallen lassen.
Hat jemand ähnliche Probleme? Was habt Ihr in solchen Fällen gemacht?