Kontoverbindung Schuldner - angeblich kein eigenes Konto

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Toniontour
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#1

21.10.2013, 17:09

Hi,

hatte ein Pfändungsauftrag mit – wenn fruchtlos – anschließend neuer VAK gestellt. Pfändung war fruchtlos, VAK hat S neu abgegeben. Dieser kann ich entnehmen, dass er noch immer Leistungen des JobCenters erhält (BG Nr habe ich). Weiter ist angegeben, dass er diese auf das Konto seines Bruders erhält, auf das er aber keinen Zugriff hätte.

Meine gleichzeitig mit obigem Auftrag gestellten weiteren Anträge, eine Anfrage an das Bundeszentralamt für Steuern u. Dt. Rentenversicherung (Forderungshöhe reicht locker aus), hat die GVZin leider vergessen oder übersehen. Sind jedenfalls nicht erledigt und auch nicht auf der RG von ihr drauf. Wir sind uns zu fast 100% sicher, dass der S ein eigenes Kto hat. Habe „auf doof“ mal das JobCenter angefragt, auf welches Kto der S seine Leistungen erhält. Wie zu erwarten war, dürfen die keine Auskunft geben.

Hat jemand eine Idee, wie ich herausbekomme, auf welches Kto er seine JobCenterleistungen erhält oder ob er ein eigenes Konto hat ohne noch mal die Anfrage an BZR für Steuern?

Was ich auch nicht verstehe…die GVZin hat im Protokoll angegeben, dass S 30 Euro bei sich hatte, hat diese aber nicht gepfändet. Taschenpfändung hatte ich mit beantragt, so wären die 30 Euro doch schon mal unsere gewesen oder irre ich mich?

Und schauen die GVZ eigentlich in die Geldbörse von Schuldnern, ob da eine Bankkarte o. ä. ist, die vllt auf eine eigene Bankverbindung hinweist? Oder zuviel verlangt, weil die eh schon überarbeitet sind?

Überlege, ob ich jetzt den Antrag auf Auskunft vom Bundeszentralregister für Steuern noch mal explizit stelle…

Danke für Eure Hilfe! :thx
Randfichte72
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#2

21.10.2013, 17:17

Die 30 Euro durfte der GVZ nicht pfänden, dem Schuldner ist - leider in manchen Fällen, ein angemessener Betrag zu belassen.

Schade dass der Bruder nicht die Frau ist, dann könntest Du den Anspruch pfänden. Der Schuldner scheint hier zu wissen, wie es geht. Bleibt wohl nur das Bundeszentralregister. Ich würde die GVZ darauf hinweisen, dass sie das übersehen hat.
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Liesel
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#3

21.10.2013, 17:23

Der Herausgabeanspruch ist doch nicht nur bei Eheleuten pfändbar. :kopfkratz
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#4

21.10.2013, 17:24

Aha, dachte ich immer bisher. Na, umso besser, dann Pfüb machen! Danke Liesel! Wieder was gelernt!
tiko73

#5

21.10.2013, 19:43

Ich habs auch schon bei der Cousine gepfändet, leider erfolglos. DS-Klage sollte dann nicht gemacht werden :-(

Ich würde den GV nochmal anschreiben, dass die Auskunft bereits beantragt war. Hatte ich letzten auch und hab ihm den ganzen Kram direkt wieder geschickt. Leider ist der Schuldner jetzt in Inso :-( so dass mir das nichts mehr gebracht hat.
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Elfeo
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#6

22.10.2013, 09:27

Also ich würde dem Bruder mal 'ne Vorpfändung und den PfÜB schicken. Immerhin gibt es in dem Verhältnis zwischen Brüdern m.E. keinerlei Pfändungsschutz, so dass Du ihm gleich im Anschreiben zur Vorpfändung mit mit DS-Klage und allem möglichen drohen kannst.
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Riverside
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#7

22.10.2013, 13:19

Toniontour hat geschrieben:Hi,

Habe „auf doof“ mal das JobCenter angefragt, auf welches Kto der S seine Leistungen erhält. Wie zu erwarten war, dürfen die keine Auskunft geben.
Das kommt manchmal ganz darauf an, wie man fragt :wink: ich hatte letztens bei einer Bank nachgefragt, weil ich wissen wollte, ob Person XY identisch mit dem Kontoinhaber ist. Und die Dame hat mir dann meine Frage, ob XY bei denen als Kontoinhaber hinterlegt ist, mit "Ja" beantwortet. Das könne sie tun, sie kann mir nur nicht auf die Frage "Wer ist der Kontoinhaber" mit einem Namen antworten.

Ansonsten lohnt manchmal ein PfüB an die gängigen örtlichen Banken wie Sparkasse, Raiffeisenbank auf gut Glück. Wobei bei so einem Typen natürlich die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass es ein P-Konto ist :roll:
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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Toniontour
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#8

22.10.2013, 16:17

Danke für Eure Hilfe.

Habe leider keinerlei Daten von dem Bruder. Insofern scheidet PfüB schon mal aus.

Werde wohl Anfrage beim BZA für Steuern machen. GVZ-Kosten sollen sich da ja so zwischen 20-30 Euro bewegen.

Können wir hier noch mal eine 0,3 Gebühr nach 3309 abrechnen?
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Loki
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#9

22.10.2013, 16:29

Toniontour hat geschrieben:Habe leider keinerlei Daten von dem Bruder. Insofern scheidet PfüB schon mal aus.
Die kannst du doch im Wege der Nachbesserung in Erfahrung bringen.
Toniontour hat geschrieben:Werde wohl Anfrage beim BZA für Steuern machen. GVZ-Kosten sollen sich da ja so zwischen 20-30 Euro bewegen.
Wenn ihr den Antrag ursprünglich gestellt habt, würde ich den GV auffordern, den auch vollständig zu bearbeiten.
Toniontour
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#10

22.10.2013, 16:47

Nachbesserung ist ein interessantes Stichwort...

S an GVZ, wo ich dann um Ergänzung von Name und Adresse des Bruders bitte? Dann müsste der allerdings wieder zum S, hatten den jetzt auch nur angetroffen und VAK abnehmen können, weil ich richtlerl. Durchsuchungsanordnung hatte und wir ggfs. auch die Tür hätten aufmachen können. Nochmal bekomme ich sicher keine und wenn der GVZ sich so ankündigt, war der S nie da...
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