hatte ein Pfändungsauftrag mit – wenn fruchtlos – anschließend neuer VAK gestellt. Pfändung war fruchtlos, VAK hat S neu abgegeben. Dieser kann ich entnehmen, dass er noch immer Leistungen des JobCenters erhält (BG Nr habe ich). Weiter ist angegeben, dass er diese auf das Konto seines Bruders erhält, auf das er aber keinen Zugriff hätte.
Meine gleichzeitig mit obigem Auftrag gestellten weiteren Anträge, eine Anfrage an das Bundeszentralamt für Steuern u. Dt. Rentenversicherung (Forderungshöhe reicht locker aus), hat die GVZin leider vergessen oder übersehen. Sind jedenfalls nicht erledigt und auch nicht auf der RG von ihr drauf. Wir sind uns zu fast 100% sicher, dass der S ein eigenes Kto hat. Habe „auf doof“ mal das JobCenter angefragt, auf welches Kto der S seine Leistungen erhält. Wie zu erwarten war, dürfen die keine Auskunft geben.
Hat jemand eine Idee, wie ich herausbekomme, auf welches Kto er seine JobCenterleistungen erhält oder ob er ein eigenes Konto hat ohne noch mal die Anfrage an BZR für Steuern?
Was ich auch nicht verstehe…die GVZin hat im Protokoll angegeben, dass S 30 Euro bei sich hatte, hat diese aber nicht gepfändet. Taschenpfändung hatte ich mit beantragt, so wären die 30 Euro doch schon mal unsere gewesen oder irre ich mich?
Und schauen die GVZ eigentlich in die Geldbörse von Schuldnern, ob da eine Bankkarte o. ä. ist, die vllt auf eine eigene Bankverbindung hinweist? Oder zuviel verlangt, weil die eh schon überarbeitet sind?
Überlege, ob ich jetzt den Antrag auf Auskunft vom Bundeszentralregister für Steuern noch mal explizit stelle…
Danke für Eure Hilfe!
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