Hallo zusammen,
habe leider keinen passenden Eintrag gefunden, wäre statt einer Antwort also auch mit einem Link zufrieden
Wenn ich eine wiederholte EV abgebe (3309 mit 0,3 Gebühr) aus einem Streitwert von 2740,00 Euro, berechne ich dann nur aus 1500 (Höchststreitwert) oder aus den vollen 2740?
Gemäß § 25 Abs. 4 denke ich, dass der volle Streitwert zu verwenden wäre, aber EV ist ja eigentlich nur 1500 Euro...
Freue mich über eure Hilfe.
Gruß, Layla
Kosten wiederholte EV
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Du schreibst doch schon selbst, das eine ev nur nach 1,500 berechnet wird, warum sollte das bei einer wiederholten ev anders sein?
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