Kosten wiederholte EV

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Layla
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#1

04.07.2012, 16:43

Hallo zusammen,

habe leider keinen passenden Eintrag gefunden, wäre statt einer Antwort also auch mit einem Link zufrieden :-)

Wenn ich eine wiederholte EV abgebe (3309 mit 0,3 Gebühr) aus einem Streitwert von 2740,00 Euro, berechne ich dann nur aus 1500 (Höchststreitwert) oder aus den vollen 2740?

Gemäß § 25 Abs. 4 denke ich, dass der volle Streitwert zu verwenden wäre, aber EV ist ja eigentlich nur 1500 Euro...

Freue mich über eure Hilfe.

Gruß, Layla
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#2

04.07.2012, 16:58

Du schreibst doch schon selbst, das eine ev nur nach 1,500 berechnet wird, warum sollte das bei einer wiederholten ev anders sein?
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Spkie
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#3

05.07.2012, 15:59

:zustimm
RA-mw
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#4

05.07.2012, 16:07

Da habe ich so noch gar nie genau drauf geachtet, macht das Programm :) :pfeif
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