habe leider keinen passenden Eintrag gefunden, wäre statt einer Antwort also auch mit einem Link zufrieden
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Wenn ich eine wiederholte EV abgebe (3309 mit 0,3 Gebühr) aus einem Streitwert von 2740,00 Euro, berechne ich dann nur aus 1500 (Höchststreitwert) oder aus den vollen 2740?
Gemäß § 25 Abs. 4 denke ich, dass der volle Streitwert zu verwenden wäre, aber EV ist ja eigentlich nur 1500 Euro...
Freue mich über eure Hilfe.
Gruß, Layla