Forderung in voller Höhe festgestellt - Schuldner bestreitet

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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*RAF1990*
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#1

01.06.2010, 15:28

Ich hab hier ein Insolvenzverfahren und habe heute die Insolvenztabelle erhalten.

Da steht drin - beim Ergebnis der Prüfungsverhandlung - dass die Forderung in voller
Höhe festgestellt wurde. Handschriftlich steht aber dabei, dass die Forderung vom
SCHULDNER in voller Höhe bestritten wurde....

Muss ich das beachten??? Meine Forderung wurde doch anerkannt oder? :oops:

Danke schon mal im Voraus!
cosmicmoon
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#2

06.06.2010, 12:14

Wird eine Forderung nicht oder nur vom Insolvenzschuldner bestritten, so gilt sie für das weitere Insolvenzverfahren entsprechend der Anmeldung als festgestellt (§ 178 InsO). Nur bei angeordneter Eigenverwaltung blockiert auch der Widerspruch des Schuldners die Feststellung der Forderung (§ 283 Abs. 1 Satz 2 InsO).
BabyBen

#3

06.06.2010, 14:20

Handelt es sich vielleicht um eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung?
*RAF1990*
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#4

07.06.2010, 08:03

:thx
Autotextkönigin
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#5

06.03.2012, 14:23

Ich häng mich mal an den Fred und hol ihn wieder hoch.

Ich habe hier den gleichen Fall. Forderung wurde zur Tabelle angemeldet, der Insolvenzverwalter hat anerkannt, der Schuldner hat widersprochen.

Nun ist es in diesem Fall so, dass dem Schuldner wohl die Versagung der RSB ins Haus steht, es liegen mehrere Versagungsanträge vor.

Ich bin nun der Meinung, dass der Widerspruch des SC schon aus der Tabelle wieder raus muss, weil sonst danach nicht vollstreckt werden kann. Oder bin ich da völlig auf dem Holzweg? Meine Idee war dann, dass Feststellungsklage gegen den SC eingereicht werden müsste, wobei der Gegenstandswert für die Feststellungsklage gleich Null wäre, da es wohl zu keiner Quotenzahlung kommen wird.

Kann mir mal ein Inso-Profi hier weiterhelfen? Meine Zeit in der Inso-Abteilung ist schon etwas her :oops: Ich muss den Mandanten jetzt verkaufen, dass das alles graue Theorie ist und seeeeeeehr teuer wird. Die angemeldete Forderung betrug 2.100 EUR.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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