Ich häng mich mal an den Fred und hol ihn wieder hoch.
Ich habe hier den gleichen Fall. Forderung wurde zur Tabelle angemeldet, der Insolvenzverwalter hat anerkannt, der Schuldner hat widersprochen.
Nun ist es in diesem Fall so, dass dem Schuldner wohl die Versagung der RSB ins Haus steht, es liegen mehrere Versagungsanträge vor.
Ich bin nun der Meinung, dass der Widerspruch des SC schon aus der Tabelle wieder raus muss, weil sonst danach nicht vollstreckt werden kann. Oder bin ich da völlig auf dem Holzweg? Meine Idee war dann, dass Feststellungsklage gegen den SC eingereicht werden müsste, wobei der Gegenstandswert für die Feststellungsklage gleich Null wäre, da es wohl zu keiner Quotenzahlung kommen wird.
Kann mir mal ein Inso-Profi hier weiterhelfen? Meine Zeit in der Inso-Abteilung ist schon etwas her
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Ich muss den Mandanten jetzt verkaufen, dass das alles graue Theorie ist und seeeeeeehr teuer wird. Die angemeldete Forderung betrug 2.100 EUR.