Laut EMA-Auskunft Anschrift bekannt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Yasmin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 316
Registriert: 18.10.2007, 18:31
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

29.02.2012, 14:27

Hallo, in einer Zwangsvollstreckungssache haben wir bevor wir vollstreckt haben, EMA-Anfrage gemacht, dann haben wir den Vollstreckungsauftrag gestellt. Jetzt haben wir vom Gerichtsvollzieher eine Mitteilung erhalten, dass der Schuldner dort nicht zu ermitteln wäre. Was können wir sonst machen, obwohl laut EMA-Auskunft der Schuldner dort aber wohnen muss?
jenniver
Foreno-Inventar
Beiträge: 2462
Registriert: 24.07.2006, 21:13
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Düsseldorf

#2

29.02.2012, 14:30

Außer zwangsabmelden kannst du nichts machen. Dann ist er umgezogen und hat sich nicht umgemeldet.
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#3

29.02.2012, 14:35

:zustimm
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
Bibi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 562
Registriert: 05.12.2007, 08:45
Beruf: ReNoFa / ungelernte Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Wohnort: @home

#4

29.02.2012, 14:35

Bürgel- oder Creditreformauskunft - Oft haben sich die Schuldner nicht umgemeldet, bestellen aber bei Versandhäusern Ware die ja an die neue Anschrift geliefert werden muss. Solche Anschriften können über Bürgel, Creditreform, CEG Schuldnerregister o.ä. evtl. herausgefunden werden.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
Benutzeravatar
Adelia
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1322
Registriert: 14.07.2010, 10:44
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#5

29.02.2012, 14:38

Würde ich auch so sehen.
Ihr könnt natürlich auch jetzt noch einmal eine EMA machen, es kann natürlich sein, dass er sich jetzt bereits umgemeldet hat. Oder ihr legt die Sache einfach auf Wiedervorlage in 2 Monaten. Bei manchen Leuten dauert es eben, bis sie sich umgemeldet haben.
Yasmin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 316
Registriert: 18.10.2007, 18:31
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#6

29.02.2012, 14:39

Kann ich die Anschrift haben. Und was schreibe ich rein, damit die eine Auskunft erteilen.
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#7

29.02.2012, 14:48

Google hilft Dir mit den Anschriften sicher weiter. :wink: Einfach reinschreiben, dass aufgrund der Forderung/des Titels X ein berechtigtes Interesse an der Auskunft besteht. Aber Achtung, auch diese Auskünfte kosten, schau vielleicht erstmal auf der HP, wie hoch die sind und ob sich das lohnt. :wink:
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Benutzeravatar
Mietzemau
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1180
Registriert: 07.05.2010, 18:59
Software: AnNoText
Wohnort: Essen - NRW

#8

29.02.2012, 14:55

Zumal bei einer Zwangsabmeldung der Schu gezwungen ist sich neu zu melden, sofern er Gelder von der Arge bezieht. Das kann auch schon mal wirken. Dann WVl ca. 2 Monate und dann noch mal Ema
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser

Wintereinbruch ist nicht strafbar!

Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf

Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain

Bild

de heilige Glaskugel...191...*oooohm*
Hammy
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 12
Registriert: 04.01.2012, 08:40
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Kanzlei Plus (Beck)

#9

29.02.2012, 15:48

Könnte man den VA nicht auch auf seiner Arbeitsstelle zustellen?
jenniver
Foreno-Inventar
Beiträge: 2462
Registriert: 24.07.2006, 21:13
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Düsseldorf

#10

01.03.2012, 14:12

Nein, du lässt doch den VA nicht zustellen, sondern willst wenn möglich was pfänden bzw. die Fruchtlosigkeitsbescheinigung haben. Aber wenn du den Arbeitgeber hast, kannst du doch gleich einen Pfüb machen.
Antworten