Zwangsvollstreckung in die JVA

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Prinzessin_Sunshine
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#1

07.02.2012, 10:22

Hallo ihr Lieben,

ich brauche mal bei meinem Lieblingsthema Zwangsvollstreckung :evil: eure Hilfe!!

Haben jetzt den Fall, dass ich eine Schuldnerin in der JVA aufgespürt habe. Ich möchte jetzt unbedingt die Zwangsvollstreckung noch einmal einleiten, allerdings habe ich keine Ahnung wie ich das angehen soll. Ich meine die Dame am Telefon der JVA war so nett mir zu bestätigen, dass unser Schuldner dort sitzt, aber mehr sagt man mir ja eh nicht...

Wie soll ich vor allen Dingen meinen Auftrag formulieren, schließlich kann ich ja mittlerweile nicht einmal mehr mit Haftstrafe drohen oder sonst ähnlichem, ist ja schließlich zu spät....

Bitte helft mmir!!!!!!!!!!!!!!!!!! :cry: [/color]
Ernie

#2

07.02.2012, 10:26

Ganz normaler ZV/eV-Auftrag mit Anschrift "c/o JVA....".
Ulili
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#3

07.02.2012, 11:56

Wie lange ist sie denn im Gefängnis? Da könnte man dann glaube, ich die Pfändung von Strafgefangeneneigengeld veranlassen.
Prinzessin_Sunshine
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#4

08.02.2012, 09:04

Naja nach Auskunft in der JVA ist sie bis Mitte 2014 dort ansässig. Wie würde ich denn Strafgefangeneneigengeld vollstrecken? Lohnt sich das überhaupt?
schindler1
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#5

08.02.2012, 09:29

Am besten nochmal in der Jva/Buchhaltung anfragen, ob der Schu. Eigengeld bezieht, bevor du pfändest
Prinzessin_Sunshine
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#6

08.02.2012, 15:25

Habe bereits nachgefragt, ob der Schuldner Eigengeld bezieht, habe jedoch keine Auskunft bekommen. Ich solle doch bitte schriftlich mein berechtigtes Interesse anzeigen. Jedoch dauert mir das viel zu lange, dass jetzt noch in Gang zu bringen.
Prinzessin_Sunshine
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#7

09.02.2012, 13:34

Hat noch jemand eine Idee zu meinem Problem???
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SonicEvil
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#9

09.02.2012, 13:46

vorläufiges Zahlungsverbot vorschießen....
strohblume
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#10

09.02.2012, 15:19

Also ich pfände immer das Eigengeld. Sie bekommen zwar nicht viel, aber wenn Euere Schuldner bis 2014 in der JVA ist, dann dürfte sich schon was ansammeln. Vorausgesetzt, es sind nicht schon andere Gläubiger auf die Idee zum pfänden gekommen.

Wenn man einen ZV-Auftrag macht, dann dauert das alles viel zu lange. Außerdem was soll in dem Protokoll schon weiter drin stehen?
Liebe Grüße Strohblume
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