ich brauche mal bei meinem Lieblingsthema Zwangsvollstreckung
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Haben jetzt den Fall, dass ich eine Schuldnerin in der JVA aufgespürt habe. Ich möchte jetzt unbedingt die Zwangsvollstreckung noch einmal einleiten, allerdings habe ich keine Ahnung wie ich das angehen soll. Ich meine die Dame am Telefon der JVA war so nett mir zu bestätigen, dass unser Schuldner dort sitzt, aber mehr sagt man mir ja eh nicht...
Wie soll ich vor allen Dingen meinen Auftrag formulieren, schließlich kann ich ja mittlerweile nicht einmal mehr mit Haftstrafe drohen oder sonst ähnlichem, ist ja schließlich zu spät....
Bitte helft mmir!!!!!!!!!!!!!!!!!!
![Weinen :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)