Hallo!
Wir haben PfüB erwirkt.
Dieser konnte durch den GVZ nicht an den Drittschuldner zugestellt werden, weil unbekannt verzogen.
Neue Adresse liegt nun vor.
Wie geh ich jetzt weiter vor?
Ich arbeite mit RA-Micro, kennt sich jemand aus - vielleicht kann man ja nur den Zustellungsauftrag neu stellen und nicht gleich einen neuen PfüB beantragen....
Ich freu mich über eine kleine ANtwort...!
PfüB konnte nicht an Drittschuldner zugestellt werden
- M.arinchen
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- Liesel
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