Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
-
M.arinchen
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 465
- Registriert: 23.11.2006, 12:36
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Augsburg
#1
17.01.2011, 11:45
Hallo!
Wir haben PfüB erwirkt.
Dieser konnte durch den GVZ nicht an den Drittschuldner zugestellt werden, weil unbekannt verzogen.
Neue Adresse liegt nun vor.
Wie geh ich jetzt weiter vor?
Ich arbeite mit RA-Micro, kennt sich jemand aus - vielleicht kann man ja nur den Zustellungsauftrag neu stellen und nicht gleich einen neuen PfüB beantragen....
Ich freu mich über eine kleine ANtwort...!
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
~~~ teamwork makes the dream work ~~~
-
Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
#2
17.01.2011, 11:47
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)