Hallo Ihr Lieben habe große Probleme,
also wir haben nun ein Anerkenntnisurteil erhalten. Unsere mandantin ist selbstständig. Wir sollen nun einen Kostenfestsetzungantrag ans AG schicken. Da die Sache nicht mehr zum MV kam, erging ja das Anerkenntnisurteil. Nur das andere Problem ist, dass wir noch Unterbevollmächtigte beauftragt haben und deren kosten mit einbezogen werden.
Mein Problem an der ganzen Sache, habe soetwas noch nie hier mit RA-Micro gemacht, da sonst immer meine Kollegin diese ganzen Sachen macht und diese gerade urlaub hat. Wer kann mir vielleicht sagen, wie ich das jetzt alles abrechne.
Danke euch allen schon mal recht herzlich
Hilfe Kostenfestsetungsantrag
- mysoul1985
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[font=Comic Sans MS]Liebe Grüße
eure Steffi [/font]
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- Hellsleeper666
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Du rechnest Eure Gebühren normal als Unterbevollmächtigte ab und läßt Dir von den KorrRA einen eigenen KFA schicken. Dann schickst Du Euren KFA zusammen mit dem KFA der KorrRA an das AG mit der Bitte um Festsetzung.
Das Gericht setzt dann alle Gebühren zusammen fest! Allerdings müssen die Mwst von Eurer Mandantschaft getragen werden, sie hat dadurch aber keinen Nachteil, weil diese ja im Wege der Vorsteuer abgesetzt werden können
Das Gericht setzt dann alle Gebühren zusammen fest! Allerdings müssen die Mwst von Eurer Mandantschaft getragen werden, sie hat dadurch aber keinen Nachteil, weil diese ja im Wege der Vorsteuer abgesetzt werden können
Sehr geehrter Mandant, Ratenzahlung heißt nicht, daß ich raten muß, wann Sie Ihre Raten zahlen!!!
- mysoul1985
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Super ich danke dir vielmals.
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- Hellsleeper666
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Falls Du nicht weißt, welche Gebühren, dann wie folgt:
ihr: 0,65 Verfahrensgebühr Nr. 3400 VV RVG und 1,2 nach 3402 VV RVG
KorrRA: 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100
plus Auslagen
ihr: 0,65 Verfahrensgebühr Nr. 3400 VV RVG und 1,2 nach 3402 VV RVG
KorrRA: 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100
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Sehr geehrter Mandant, Ratenzahlung heißt nicht, daß ich raten muß, wann Sie Ihre Raten zahlen!!!
- mysoul1985
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volle 1,2 Terminsgebühr. Termin fand doch gar nicht statt. Anerkenntnisurteil ist doch ergangen?
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