...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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mysoul1985
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#1
26.09.2007, 15:53
Hallo Ihr Lieben
![Auf den Arm nehmen :P](./images/smilies/icon_razz.gif)
habe große Probleme,
also wir haben nun ein Anerkenntnisurteil erhalten. Unsere mandantin ist selbstständig. Wir sollen nun einen Kostenfestsetzungantrag ans AG schicken. Da die Sache nicht mehr zum MV kam, erging ja das Anerkenntnisurteil. Nur das andere Problem ist, dass wir noch Unterbevollmächtigte beauftragt haben und deren kosten mit einbezogen werden.
Mein Problem an der ganzen Sache, habe soetwas noch nie hier mit RA-Micro gemacht, da sonst immer meine Kollegin diese ganzen Sachen macht und diese gerade urlaub hat. Wer kann mir vielleicht sagen, wie ich das jetzt alles abrechne.
Danke euch allen schon mal recht herzlich
[font=Comic Sans MS]Liebe Grüße
eure Steffi [/font]
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Hellsleeper666
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#2
26.09.2007, 15:56
Du rechnest Eure Gebühren normal als Unterbevollmächtigte ab und läßt Dir von den KorrRA einen eigenen KFA schicken. Dann schickst Du Euren KFA zusammen mit dem KFA der KorrRA an das AG mit der Bitte um Festsetzung.
Das Gericht setzt dann alle Gebühren zusammen fest! Allerdings müssen die Mwst von Eurer Mandantschaft getragen werden, sie hat dadurch aber keinen Nachteil, weil diese ja im Wege der Vorsteuer abgesetzt werden können
Sehr geehrter Mandant, Ratenzahlung heißt nicht, daß ich raten muß, wann Sie Ihre Raten zahlen!!!
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mysoul1985
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#3
26.09.2007, 15:57
Super ich danke dir vielmals.
[font=Comic Sans MS]Liebe Grüße
eure Steffi [/font]
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Hellsleeper666
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#4
26.09.2007, 16:00
Falls Du nicht weißt, welche Gebühren, dann wie folgt:
ihr: 0,65 Verfahrensgebühr Nr. 3400 VV RVG und 1,2 nach 3402 VV RVG
KorrRA: 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100
plus Auslagen
Sehr geehrter Mandant, Ratenzahlung heißt nicht, daß ich raten muß, wann Sie Ihre Raten zahlen!!!
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Suse
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mysoul1985
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#6
26.09.2007, 16:03
volle 1,2 Terminsgebühr. Termin fand doch gar nicht statt. Anerkenntnisurteil ist doch ergangen?
[font=Comic Sans MS]Liebe Grüße
eure Steffi [/font]
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Suse
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#7
26.09.2007, 16:05
Ja eben. Für ein Anerkenntnisurteil gibt es seit der Einführung des RVG eine volle Terminsgebühr.
LG, Ela
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Suse
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#8
26.09.2007, 16:10
Eine volle Terminsgebühr in Höhe von 1,2 entsteht auch dann, wenn im schriftlichen Verfahren ein Anerkenntnisurteil nach § 370 ZPO ergeht.
LG, Ela
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Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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#10
26.09.2007, 19:29
was heißt Unterbevollmächtigte? KorrRA oder Terminsvertreter?