Anrechnung von Gegner gezahlten Regelgeb. auf PKH-Gebühren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Rumpelstilzchen
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#1

25.02.2015, 11:55

Hallo ihr Lieben,

ich habe hier eine PKH-Abrechnung zu machen und es stellt sich folgendes Problem:

Ich habe einen SW von € 10.690,86.

Im gerichtlichen Vergleich wurde vereinbart, dass die Gegenseite 80 % der Kosten zu tragen hat.

Im Rahmen des KFA-Verfahrens haben wir unsere Kosten natürlich unter Zugrundelegung der Regelgebühren abgerechnet. zzgl. ca. € 180,00 Fahrtkosten des Mandanten. Diese wurden auch festgesetzt und von der Gegenseite bezahlt.

Wenn ich jetzt die PKH-Abrechnung mache, möchte ich mir natürlich nicht die tatsächlich gezahlten Regelgebühren abziehen lassen.

Ich habe nur keinen Plan, wie ich den korrekten Abzug berechne. Vielleicht 80 % der PKH-Gebühren?

Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine und könnt mir helfen.

Danke schon mal
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Liesel
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#2

25.02.2015, 12:03

Es ist zunächst auf die Differenzvergütung anzurechnen. Festgesetzte Parteiauslagen werden nicht beachtet.
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#3

25.02.2015, 13:11

Vielen Dank
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#4

25.02.2015, 14:03

Hallo Liesel,
ich muss Dich leider doch noch mal was fragen. Du schreibst ja, dass die Parteiauslagen nicht beachtet werden.

Hier in meinem Fall wurden festgesetzt € 1.406,00 zu zahlen von der Gegenseite an uns. Im KFA haben wir € 152,32 Parteiauslagen zur Festsetzung mit beantragt. Kann ist jetzt diese € 152,32 von den festgesetzten Kosten abziehen und in der PKH-Abrechnung als Zahlung nach §58 RVG lediglich € 1.253,68 angeben (festgesetzte Kosten minus Parteiauslagen)?
Danke
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#5

25.02.2015, 14:08

Ja, kannst du. Die Parteiauslagen werden nicht auf die PKH-Vergütung angerechnet.
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#6

25.02.2015, 14:13

Ich kanns ie also komplett abziehen oder nur die 80 % die von der Gegenseite zu tragen sind?
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#7

25.02.2015, 14:32

Jetzt verstehe ich, was du meinst.

Wenn von den beantragten Parteikosten nur 80 % festgesetzt wurden, dann kannst du auch nur diesen Betrag von den insgesamt festgesetzten Kosten abziehen.

Aus dem KfB geht doch sicher hervor, welcher Betrag auf RA-Gebühren und welcher auf Parteikosten entfällt.
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#8

25.02.2015, 14:44

Aus dem KfB geht doch sicher hervor, welcher Betrag auf RA-Gebühren und welcher auf Parteikosten entfällt....

Eben gerade nicht. Leider. Ich hab jetzt mal die kompletten 100 % abgezogen. Gericht wird schon kürzen.

Trotzdem aber VIIIIELEN DANK !!!
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