Geschäftsgebühr nach 2. JAhren erneut

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

18.06.2007, 11:53

Hallo Ihr lieben,

kann mal jemand kurz helfen.

Habt ihr schon mal was davon gehört, dass die Geschäftsgebühr nach 2. Jahren Tätigkeit in einer Angelegenheit erneut abgerechnet werden kann?

Gruß der Aktenvernichter

Achso wenn ihr da noch nen Gesetzestext zu habt wäre super
mellimaus
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#2

18.06.2007, 11:55

Das wär natürlich super, wenn es so wäre, hab aber ehrlich gesagt, noch nix davon gehört. Bin aber gespannt, was die anderen sagen...
StineP

#3

18.06.2007, 12:00

Doch, genau das ist so. Gleiches gilt für alle Gebühren des RVG. Weiß bloß grad auch nicht, wo das steht.
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sunny84
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#4

18.06.2007, 12:08

Meint ihr vielleicht § 15 Abs. 5 RVG?

Das gilt dann aber nicht immer, sondern nur, wenn der RA, nachdem er bereits in einer Angelegenheit tätig war, beauftragt wird, in derselben Angelegenheit weiter tätig zu werden. Außerdem muss der frühere Auftrag seit mehr als zwei Kalenderjahren erledigt sein. Sonst zählt die Sache als eine Angelegenheit.

Hoffe ich hab mich einigermaßen verständlich ausgedrückt :oops:
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PeeDee
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#5

18.06.2007, 12:12

@ Sunny84
:zustimm

Hab auch nochmal im Kommentar nachgelesen zu § 15 II
"In der selben Angelegenheit kann jede Gebühr grundsätzlich nur einmal ausgelöst werden"

Sonst gibts nur die Ausnahme, die Sunny genannt hat.
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Curry
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#6

18.06.2007, 12:20

Das sehe ich auch so. Das wäre ja zu schön, wenn das gehen würde.
Curry

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#7

18.06.2007, 13:13

ja, das was Sunny84 geschrieben hat, habe ich auch so in der Schule gelernt!

LG
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Silvia
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#8

18.06.2007, 23:23

Hallo, :P

in einer RA-Micro Schulung habe ich folgende Notizen gemacht (hier ging es aber um die Anrechnung der Beratungsgebühr)

keine Anrechnung der Beratungsgebühr, wenn Beratung vor mehr als 2 Kalenderjahren erfolgte!

zwei Kalenderjahre: z. B. 31.12.2007 - 31.12.2009

Beispiel: Beratung 01.03.2007 - Erhebung Klage: 02.01.2009
= 2 Kalenderjahre vorbei

Ob dies auch bei einer Geschäftsgebühr so ist, weiß ich leider nicht ! :handy

Silvia
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