Abrechnung Arbeitsrecht:)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

06.06.2013, 11:29

Hallo ihr Lieben,

wir haben eine Arbeitsgerichtsangelegenheit nunmehr beendet.

Jetzt überlegen wir, wie die Abrechnung nun richtig ist:

Es handet sich um zum Teil um nicht rechtshängige Ansprüche, die verglichen wurden im Gerichtstermin.

Welche Gebühr fällt hierfür an!? Eine 1,0 oder 0,8 !?

Der Gegenstandswert beträgt 7.500,00 €, wobei der Wert des Vergleichs diesen um 5.000,00 € übersteigt?!

Bitte helft mir:)

LG
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Birne
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#2

06.06.2013, 11:30

Wie würde denn dein Abrechnungsvorschlag aussehen? :wink:
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#3

06.06.2013, 11:33

:wink1


Also: 1,3 VG (7.500)
1,2 TG (7.500)
1,0 EG (12.500)

???
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#4

06.06.2013, 11:36

Ist PKH bewilligt wurde, auch für den Mehrvergleich?
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#5

06.06.2013, 11:36

Die Rechtschutz zahlt...:)
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jojo
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#6

06.06.2013, 11:39

3101 0,8 nach 5000, 15 III
3104 nach 12500
1000 nach 5000
1003 nach 7500 15 III

Gäbs bei mir, es gibt aber auch andere Auffassungen.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

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#7

06.06.2013, 11:42

3101???
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#8

06.06.2013, 11:46

Gegenstandswert: 7.500,00 €
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 535,60 €
Gegenstandswert: 5.000,00 €
Protokollierung einer Einigung § 13, Nr. 3101 Nr. 2, 3100 VV RVG 0,8 148,20 €
- Obergrenze § 15 III RVG 1,3 aus Wert 12.500,00 € berücksichtigt -
Gegenstandswert: 12.500,00 €
Vorzeitige Beendigung des Auftrags § 13, Nr. 3101 Nr. 1, 3100 VV RVG 0,8 304,20 €
- Obergrenze § 15 III RVG 1,3 aus Wert 20.000,00 € berücksichtigt -
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 631,20 €
Gegenstandswert: 5.000,00 €
Einigungsgebühr § 13, Nr. 1000 VV RVG 1,5 451,50 €
Gegenstandswert: 7.500,00 €
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13, Nr. 1003, 1000 VV RVG 1,0 337,50 €
- Obergrenze § 15 III RVG 1,5 aus Wert 12.500,00 € berücksichtigt -
Zwischensumme der Gebührenpositionen 2.408,20 €

Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 2.428,20 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 461,36 €
zu zahlender Betrag 2.889,56 €

???
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jojo
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#9

06.06.2013, 11:48

Nö, einmal die 3101 raus, gibt nur die 3101 Nr. 2
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

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#10

06.06.2013, 11:49

Wieso? :kopfkratz :

Vorzeitige Beendigung des Auftrags § 13, Nr. 3101 Nr. 1, 3100 VV RVG 0,8 304,20 €
- Obergrenze § 15 III RVG 1,3 aus Wert 20.000,00 € berücksichtigt -
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