KFa gegen Kläger im Beschwerdeverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Schnatterlisa
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#1

19.11.2012, 11:58

Hallo zusammen,

es ist nicht einfach manchmal, wenn man die Lösung einfach nicht sieht.

Fall: Wir waren auf der Beklagtenseite haben obsiegt (Kostenteilung) und KAA § 106 ZPO gemacht.

Nun hat die Gegenseite(vormals Kläger) dagegen Rechtsmittel eingelegt. wurde nicht abgeholfen.

Jetzt will ich Kfa über 0,5 Geb Nr. 3500 RVG machen. Soweit so gut.

Frage: Nach welchen § eigentlich? (ick hab bestimmt nen denkfehler :( )

danke für die hilfe
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LuzZi
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#2

19.11.2012, 12:12

Wie lautet denn die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Schnatterlisa
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#3

19.11.2012, 12:58

gibt keine, da die Gegenseite (vormals Kläger) gegen den eigentlichen Kfa (§106) Erinnerung /Beschwerde eingelegt hatten.
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Adora Belle
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#4

19.11.2012, 13:15

Dann müßte in der Beschwerdeentscheidung die Kostentragung der Kläger stehen.
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