Hallo zusammen,
es ist nicht einfach manchmal, wenn man die Lösung einfach nicht sieht.
Fall: Wir waren auf der Beklagtenseite haben obsiegt (Kostenteilung) und KAA § 106 ZPO gemacht.
Nun hat die Gegenseite(vormals Kläger) dagegen Rechtsmittel eingelegt. wurde nicht abgeholfen.
Jetzt will ich Kfa über 0,5 Geb Nr. 3500 RVG machen. Soweit so gut.
Frage: Nach welchen § eigentlich? (ick hab bestimmt nen denkfehler )
danke für die hilfe
KFa gegen Kläger im Beschwerdeverfahren
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 96
- Registriert: 20.08.2008, 09:09
- Software: Andere
- Wohnort: Berlin
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7416
- Registriert: 22.02.2007, 11:39
- Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
- Wohnort: Hannover
- Kontaktdaten:
Wie lautet denn die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 96
- Registriert: 20.08.2008, 09:09
- Software: Andere
- Wohnort: Berlin
gibt keine, da die Gegenseite (vormals Kläger) gegen den eigentlichen Kfa (§106) Erinnerung /Beschwerde eingelegt hatten.
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Dann müßte in der Beschwerdeentscheidung die Kostentragung der Kläger stehen.