Abraten von Einsprucheinlegung bei Bußgeldsachen, was abrech

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ReNoSchnuffel81
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#1

13.06.2012, 12:39

nen?

Hallo zusammen :-)

Mein Chef hat mit unserem Mandanten ohne Akteneinsicht und nur telefonisch einen Bußgeldbescheid besprochen und ihm dann von der Einlegung eines Einspruches abgeraten..

Was dürfen wir abrechnen?

:thx
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Liesel
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#2

13.06.2012, 12:45

Vorschlag?
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#3

13.06.2012, 13:30

:D Was würdest DU denn abrechnen wollen? Dann können wir hier zumindest dazu was schreiben.

Hier scheint es Usus zu sein, dass man Abrechnungen nicht auf dem Silbertablett serviert bekommt. :wink1

Nachtarg: :oops: Sorry Liesel, hatte Dich für einen Nachpost vom TE gehalten. Hast ja schon das gleiche gefragt.
ReNoSchnuffel81
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#4

13.06.2012, 14:22

Ich würde die Abrategebühr abrechnen nach 1515
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#5

13.06.2012, 14:31

1515?
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#6

13.06.2012, 14:42

Weißt du was? Vergess es einfach! Blöde Antworten brauch ich echt nicht. Ich wollte einfach Hilfe von Euch, da wir eigentlich ein RA für Arbeitsrecht sind und sowas noch nie hatten

Stattdessen geilt ihr euch noch daran auf!
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#7

13.06.2012, 14:45

ReNoSchnuffel81 hat geschrieben:Weißt du was? Vergess es einfach! Blöde Antworten brauch ich echt nicht. Ich wollte einfach Hilfe von Euch, da wir eigentlich ein RA für Arbeitsrecht sind und sowas noch nie hatten

Stattdessen geilt ihr euch noch daran auf!
Holla die Waldfee :shock:

Möchtest du gehen? Dann mach das oder ich muß dir dabei helfen? Solche Sprüche, kannst du dir hier echt verkneifen!

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