...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ReNoSchnuffel81
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#1
13.06.2012, 12:39
nen?
Hallo zusammen
Mein Chef hat mit unserem Mandanten ohne Akteneinsicht und nur telefonisch einen Bußgeldbescheid besprochen und ihm dann von der Einlegung eines Einspruches abgeraten..
Was dürfen wir abrechnen?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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Liesel
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#2
13.06.2012, 12:45
Vorschlag?
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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Halisstra
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#3
13.06.2012, 13:30
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Was würdest DU denn abrechnen wollen? Dann können wir hier zumindest dazu was schreiben.
Hier scheint es Usus zu sein, dass man Abrechnungen nicht auf dem Silbertablett serviert bekommt.
Nachtarg:
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Sorry Liesel, hatte Dich für einen Nachpost vom TE gehalten. Hast ja schon das gleiche gefragt.
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Liesel
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#5
13.06.2012, 14:31
1515?
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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ReNoSchnuffel81
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#6
13.06.2012, 14:42
Weißt du was? Vergess es einfach! Blöde Antworten brauch ich echt nicht. Ich wollte einfach Hilfe von Euch, da wir eigentlich ein RA für Arbeitsrecht sind und sowas noch nie hatten
Stattdessen geilt ihr euch noch daran auf!