Kostenteilung Urteil/ VU

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sandri
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#1

06.09.2011, 10:25

Hallo,

ich habe hier noch eine tolle Sache. Das Urteil lautet:

1. VU aufgehoben
2. Klage abgewiesen
3. Auf Widerklage wird Klägerin verurteilt ...
4. Die KLägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits; mit Ausnahme der Kosten, die durch die Säumnis des Beklagten entstanden sind. Diese Kosten trägt der Beklagte.
5. SW

Wir sind Beklagte und die Gegenseite hat jetzt einen KfA beantragt wie folgt:

Gebühr für MB Nr. 3305 45,00 EUR
Verfahrensgebühr Nr. 3100
Anrechnung der Gebühr des MB -45,00 EUR
Terminsgeb. Nr. 3105, 3104
Auslagenpauschale
Gerichtskosten

Ich soll nun prüfen, ob das so in Ordnung ist. Bin mir jedoch bei der Verfahrensgebühr nicht sicher. Gehört ja eigentlich zu den Gebühren der Säumnis, aber uneigentlich auch nicht, oder?
Und die Gerichtskosten .... kann die Gegenseite die tatsächlich mit ansetzen.

Weiß hier jemand bescheid und falls ja, könnte ich dann auch eine Begründung bekommen, warum oder warum nicht?

:thx im Voraus
gkutes

#2

06.09.2011, 10:28

also allgemein: ja, die Gerichtskosten gehören zu den Kosten des Rechtsstreits.

Kosten der Säumnis sind regelmäßig nur die Reisekosten, die zum ersten Termin angefallen sind. mehr nicht. Näher nachzulesen auch über die Suchfunktion hier
Zuletzt geändert von gkutes am 06.09.2011, 10:31, insgesamt 1-mal geändert.
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#3

06.09.2011, 10:29

War nach dem VU noch ein Verhandlungstermin? Wenn ja, ist die TG nach 3105 nicht zu erstatten.

Weder die MB-Gebühr noch die VG sind Kosten der Säumnis. Als Kosten der Säumnis können in der Regel nur die Reisekosten und die Parteiauslagen für den Termin geltend gemacht werden, in welchem das VU ergangen ist (sofern ein solcher stattgefunden hat).
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(UNHEILIG)
gkutes

#4

06.09.2011, 10:34

die Gegenseite hat nen ganz normalen KFA gestellt, die hat wohl Kläger und Beklagter verwechselt 8)
Sandri
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#5

06.09.2011, 10:55

Vielen Dank, Stellungnahme ans Gericht ist raus, Akte vom Tisch!!! :lol:
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