ich habe hier noch eine tolle Sache. Das Urteil lautet:
1. VU aufgehoben
2. Klage abgewiesen
3. Auf Widerklage wird Klägerin verurteilt ...
4. Die KLägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits; mit Ausnahme der Kosten, die durch die Säumnis des Beklagten entstanden sind. Diese Kosten trägt der Beklagte.
5. SW
Wir sind Beklagte und die Gegenseite hat jetzt einen KfA beantragt wie folgt:
Gebühr für MB Nr. 3305 45,00 EUR
Verfahrensgebühr Nr. 3100
Anrechnung der Gebühr des MB -45,00 EUR
Terminsgeb. Nr. 3105, 3104
Auslagenpauschale
Gerichtskosten
Ich soll nun prüfen, ob das so in Ordnung ist. Bin mir jedoch bei der Verfahrensgebühr nicht sicher. Gehört ja eigentlich zu den Gebühren der Säumnis, aber uneigentlich auch nicht, oder?
Und die Gerichtskosten .... kann die Gegenseite die tatsächlich mit ansetzen.
Weiß hier jemand bescheid und falls ja, könnte ich dann auch eine Begründung bekommen, warum oder warum nicht?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)