Gegenstandswert Kostenfestsetzungsantrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sweeti
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#1

08.08.2011, 12:35

Hi,

habe mal eine dringende Frage, heute Fristablauf!!! Es liegt ein Urteil vwonach unser Mandant einen Betrag von € 120.000,00 zahlen muss. Ferner wird er von verbindlichkeiten befreit in Höhe von € 70.000,00. Ziehe ich die beiden Beträge zusammen bei der Kostenfestsetzung oder werden die Verbindlichkeiten abgezogen?

Bitte um Hilfe :-) Danke!
Verschiebe nicht auf morgen, was genausogut auf übermorgen verschoben werden kann.
sansibar
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#2

08.08.2011, 12:38

Es geht doch nach dem Klageantrag und nicht nach dem Urteil!!! Was war denn eingeklagt?
Grüße - sansibar
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Sweeti
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#3

08.08.2011, 15:43

Wert der Klageforderung wie ausgeurteilt, werden die beiden Beträge zusammengezählt? Ich denke mal schon oder?
Verschiebe nicht auf morgen, was genausogut auf übermorgen verschoben werden kann.
sansibar
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#4

08.08.2011, 15:53

Sorry, mir ist es immer noch nicht klar: Ihr habt den Beklagten vertreten und er ist wegen 120.000,00 verklagt worden? Ist die Freistellung im Wege der Widerklage geltend gemacht worden oder wo kommt die her?
Grüße - sansibar
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Pepples
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#5

08.08.2011, 15:54

Normalerweise steht der Streitwert ganz am Ende des Urteils.
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gkutes

#6

08.08.2011, 15:55

der Kläger wird ja wohl kaum beantragt haben, dass der Beklagte von Verbindlichkeiten befreit wird!?

in mir regt sich die leise Hoffnung, das mit Urteil vll der Streitwert festgesetzt wurde?
Was hast du da eigentlich für eine Frist?
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13
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#7

08.08.2011, 16:22

Pepples hat geschrieben:Normalerweise steht der Streitwert ganz am Ende des Urteils.
Echt? Ich kenne die SW-Festsetzung am Ende des Tenors.
~ Grüßle ~
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lucy1510
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#8

08.08.2011, 16:24

13 hat geschrieben:
Pepples hat geschrieben:Normalerweise steht der Streitwert ganz am Ende des Urteils.
Echt? Ich kenne die SW-Festsetzung am Ende des Tenors.
Ich kenne aber beides.
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lucy1510
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#9

08.08.2011, 16:26

Die Fristart würde mich auch mal interessieren.

Aber zum eigentlichen Thema: Normalerweise doch Klageforderung, wie oben schon geschrieben.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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Pepples
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#10

08.08.2011, 16:34

13 hat geschrieben:
Pepples hat geschrieben:Normalerweise steht der Streitwert ganz am Ende des Urteils.
Echt? Ich kenne die SW-Festsetzung am Ende des Tenors.
Echt, hier auf der letzten Seite, vor der Unterschrift. :lol:
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