Hi,
habe mal eine dringende Frage, heute Fristablauf!!! Es liegt ein Urteil vwonach unser Mandant einen Betrag von € 120.000,00 zahlen muss. Ferner wird er von verbindlichkeiten befreit in Höhe von € 70.000,00. Ziehe ich die beiden Beträge zusammen bei der Kostenfestsetzung oder werden die Verbindlichkeiten abgezogen?
Bitte um Hilfe Danke!
Gegenstandswert Kostenfestsetzungsantrag
- Sweeti
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Wert der Klageforderung wie ausgeurteilt, werden die beiden Beträge zusammengezählt? Ich denke mal schon oder?
Verschiebe nicht auf morgen, was genausogut auf übermorgen verschoben werden kann.
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Sorry, mir ist es immer noch nicht klar: Ihr habt den Beklagten vertreten und er ist wegen 120.000,00 verklagt worden? Ist die Freistellung im Wege der Widerklage geltend gemacht worden oder wo kommt die her?
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
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der Kläger wird ja wohl kaum beantragt haben, dass der Beklagte von Verbindlichkeiten befreit wird!?
in mir regt sich die leise Hoffnung, das mit Urteil vll der Streitwert festgesetzt wurde?
Was hast du da eigentlich für eine Frist?
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Was hast du da eigentlich für eine Frist?
- 13
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Echt? Ich kenne die SW-Festsetzung am Ende des Tenors.Pepples hat geschrieben:Normalerweise steht der Streitwert ganz am Ende des Urteils.
~ Grüßle ~
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Ich kenne aber beides.13 hat geschrieben:Echt? Ich kenne die SW-Festsetzung am Ende des Tenors.Pepples hat geschrieben:Normalerweise steht der Streitwert ganz am Ende des Urteils.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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(ebenfalls Loriot)
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Die Fristart würde mich auch mal interessieren.
Aber zum eigentlichen Thema: Normalerweise doch Klageforderung, wie oben schon geschrieben.
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Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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Echt, hier auf der letzten Seite, vor der Unterschrift.13 hat geschrieben:Echt? Ich kenne die SW-Festsetzung am Ende des Tenors.Pepples hat geschrieben:Normalerweise steht der Streitwert ganz am Ende des Urteils.
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