Beschwerde gegen KFB nach § 11 RVG, und nun?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ekonex
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#1

02.06.2010, 11:39

Hallo,
sry wenn vielleicht die Frage schon hier beantwortet wurde, habe leider nicht das passende gefunden.

Also wir haben KFB nach 11 RVG beantragt, dieser wurde auch erlassen. Nun legt der neue Prozessbevollmächtigte fristgemäß Beschwerde ein und wir werden vom Gericht aufgefordert den KFB rauszugeben. Die Beschwerde wurde auf Grund materieller Einwendungen erhoben.

Was passiert jetzt muss der geg. RA jetzt die Beschwerde begründen? Oder ist das KFB-Verfahren nach 11 RVG beendet und wir müssen nun Klage/MB wegen unserer Gebühren machen?
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Carmenzita
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#2

02.06.2010, 11:43

über die Beschwerde muss doch eigentlich jetzt entschieden werden. hat den die Gegenseite schon eine Begründung zu ihrer Beschwerde eingereicht?
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#3

02.06.2010, 11:48

Nein deshalb ja meine Frage, hatte den Fall bisher noch nicht :ka
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Liesel
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#4

02.06.2010, 11:53

Ich bin mir nicht sicher, ob es hier überhaupt einer Beschwerdeentscheidung bedarf. Werden materielle Einwendungen erhoben, darf doch ein Vergütungsfestsetzungsbeschluß nach 11 RVG nicht ergehen. Deshalb denke ich, daß nunmehr Klageverfahren eingeleitet werden müßte. Mahnverfahren wird wohl nichts bringen, da davon auszugehen ist, daß der Gegner dann sowieso Widerspruch / Einspruch einlegt.
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#5

02.06.2010, 11:58

Ja also ich denke jetzt muss meine Chefin Klage einreichen. Aber hatte vielleicht jemand den Fall schon und weiß mit Sicherheit was zu tun ist?
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