Hallo,
sry wenn vielleicht die Frage schon hier beantwortet wurde, habe leider nicht das passende gefunden.
Also wir haben KFB nach 11 RVG beantragt, dieser wurde auch erlassen. Nun legt der neue Prozessbevollmächtigte fristgemäß Beschwerde ein und wir werden vom Gericht aufgefordert den KFB rauszugeben. Die Beschwerde wurde auf Grund materieller Einwendungen erhoben.
Was passiert jetzt muss der geg. RA jetzt die Beschwerde begründen? Oder ist das KFB-Verfahren nach 11 RVG beendet und wir müssen nun Klage/MB wegen unserer Gebühren machen?
Beschwerde gegen KFB nach § 11 RVG, und nun?
- Carmenzita
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 313
- Registriert: 28.05.2009, 11:58
- Beruf: frischgebackene ReNo
- Wohnort: Berlin
über die Beschwerde muss doch eigentlich jetzt entschieden werden. hat den die Gegenseite schon eine Begründung zu ihrer Beschwerde eingereicht?
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Ich bin mir nicht sicher, ob es hier überhaupt einer Beschwerdeentscheidung bedarf. Werden materielle Einwendungen erhoben, darf doch ein Vergütungsfestsetzungsbeschluß nach 11 RVG nicht ergehen. Deshalb denke ich, daß nunmehr Klageverfahren eingeleitet werden müßte. Mahnverfahren wird wohl nichts bringen, da davon auszugehen ist, daß der Gegner dann sowieso Widerspruch / Einspruch einlegt.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)