2 Kläger in einer Klage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ZVAnfänger
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#1

28.01.2010, 17:27

Hi zusammen,

ich hab folgendes Problem: Wir vertreten eine Vollkaskoversicherung und den Geschädigten gegen den Schädiger und seine Haftpflicht.
Das Problem: Alles in einer Klage!

Für den Geschädigten machen wir nur Restpositionen geltend, auf die Vollkasksoversicherung ist ja der Hauptschadensersatzanspruch übergegangen. Das ganze passiert in einer Klage und soll nach Chefangaben eine einfache, gewillkürte Streitgenossenschaft sein.

Jetzt will er von mir wissen, wie wir abrechnen.
Nehme ich beide Klagen komplett getrennt nach jeweiligem wert, oder rechne ich die Werte zusammen, bilde daran die Gebühren nur einmal und ermittle dann eine Quote die jedem Kläger zufällt??
Hilfe, ich bin total unsicher und hab in meinen Unterlagen noch nichts gefunden dazu, ist ja nicht dass es Gesamtgläubiger oder Eheleute etc. wären. :titanic
Micsi11
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#2

29.01.2010, 19:36

Hallo,

vielleicht hilft dir das:

"Sind die Gegenstände, wegen derer der RA die Auftraggeber vertritt verschieden, so sind die Gegenstandswerte zusammenzurechnen. Aus dem erhöhten Gegenstandswert fällt die Gebühr nur einmal an."

Eigentlich heißt das, du kannst verlangen 1,3 Geschäftsgebühr aus dem Gesamtstreitwert und die Parteien müssen untereinander schauen, wie sie es verrechnen. Aber da das auch blöd ist, würde ich tatsächlich gleich den Proporz ermitteln.
ZVAnfänger
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#3

30.01.2010, 12:07

Ja ich gehe im Moment davon aus, dass ich die Werte zusammenrechne, ohne Erhöhungsgebühr. Die Gebühren nur einmal anfallen lasse und dann eine Verteilung nach Anteil, also Baumbach vornehme.

Die erhöhungsgebühr fällt meiner meinung nach deswegen nicht an, weil es zwar der gleiche lebenssachverhalt aber unterschiedliche anträge und anspruchsgrundlagen sind.

erhöhen würde ich nur bei gesamtschuldnern oder gesamtgläubigern, denn da ist der streitgegenstand ja identisch
ZVAnfänger
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#4

24.03.2010, 16:15

hat denn hier noch jemand eine sichere auskunft ;-)?

Ich mache heute die verteilung der GK und unseres Vorschußes :?
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Trude
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#5

24.03.2010, 16:29

Du machst das Quotenmäßig, Gegenstandswert wird zusammengerechnet.
Die Einsamkeit wäre ein idealer Zustand, wenn man sich die Menschen aussuchen könnte, die man meidet.
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