ich hab folgendes Problem: Wir vertreten eine Vollkaskoversicherung und den Geschädigten gegen den Schädiger und seine Haftpflicht.
Das Problem: Alles in einer Klage!
Für den Geschädigten machen wir nur Restpositionen geltend, auf die Vollkasksoversicherung ist ja der Hauptschadensersatzanspruch übergegangen. Das ganze passiert in einer Klage und soll nach Chefangaben eine einfache, gewillkürte Streitgenossenschaft sein.
Jetzt will er von mir wissen, wie wir abrechnen.
Nehme ich beide Klagen komplett getrennt nach jeweiligem wert, oder rechne ich die Werte zusammen, bilde daran die Gebühren nur einmal und ermittle dann eine Quote die jedem Kläger zufällt??
Hilfe, ich bin total unsicher und hab in meinen Unterlagen noch nichts gefunden dazu, ist ja nicht dass es Gesamtgläubiger oder Eheleute etc. wären.
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