Erstberatung, außergerichtlich und gerichtlich
Verfasst: 30.12.2009, 15:37
Hallo ihr,
ich stehe gerade etwas auf dem Schlau.
Wir haben eine Erstberatung durchgeführt und mit der RS ca. 250 € abgerechnet. Dann haben wir außergerichtlich korrespondiert und von der Mdtin 102 € Selbstbeteiligung verlangt. Jetzt ist es gerichtlich und ich soll abrechnen.
hab jetzt folgendes:
1,3 Geschäftsgebühr
1,3 Verfahrensgebühr
0,65 Anrechnung
0,8 Verfahrensgebühr
Abgleich
1,2 Terminsgebüh
1,5 Einigungsgebühr
1,0 Einigungsgebühr
Abgleich
2x Auslagenpauschale
Aber wie oft fallt jetzt die Selbstbeteiligung an? und muss ich den kompletten Betrag von der Erstberatung anrechnen?
Danke für eure Hilfe.
ich stehe gerade etwas auf dem Schlau.
Wir haben eine Erstberatung durchgeführt und mit der RS ca. 250 € abgerechnet. Dann haben wir außergerichtlich korrespondiert und von der Mdtin 102 € Selbstbeteiligung verlangt. Jetzt ist es gerichtlich und ich soll abrechnen.
hab jetzt folgendes:
1,3 Geschäftsgebühr
1,3 Verfahrensgebühr
0,65 Anrechnung
0,8 Verfahrensgebühr
Abgleich
1,2 Terminsgebüh
1,5 Einigungsgebühr
1,0 Einigungsgebühr
Abgleich
2x Auslagenpauschale
Aber wie oft fallt jetzt die Selbstbeteiligung an? und muss ich den kompletten Betrag von der Erstberatung anrechnen?
Danke für eure Hilfe.